Lehrstellenzusage

Bewerbungsausgang: Lehrstellenzusage

Du hast ein Lehrstellenangebot erhalten?

Ein Lehrstellenangebot ist nicht automatisch eine Lehrstellenzusage.

Zuerst müssen beide Seiten Verbindlichkeit schaffen.

Vom unverbindlichen zum verbindlichen Lehrstellenangebot

Zum Zeitpunkt, an dem die bevorzugte Bewerberin, der bevorzugte Bewerber benachrichtigt und das Unternehmen ihr/ihm ein Lehrstellenangebot unterbreitet,

  • wird das - zuvor unverbindliche - Lehrstellenangebot verbindlich,
  • wird aus diesem Lehrstellenangebot sodann eine einseitige unverbindliche Lehrstellenzusage.

Von der unverbindlichen zur verbindlichen Lehrstellenzusage

Für eine gegenseitige, verbindliche Lehrstellenzusage ist eine verbindliche Annahme des Lehrstellenangebots durch den Bewerber beziehungsweise die Bewerberin erforderlich.

  • Nimmt nämlich die Bewerberin oder der Bewerber das Lehrstellenangebot an, trifft sie/er gleichzeitig eine verbindliche Lehrstellenzusage.
  • Erst jetzt sind die Weichen für einen Lehrvertrag gestellt.

Unterbreitet ein Unternehmen ein verbindliches Lehrstellenangebot, ist noch nichts sicher.

Es weiss nicht, ob der Bewerber oder die Bewerberin auf das Lehrstellenangebot eingeht.

Unternehmen und Bewerber, Bewerberin müssen Verbindlichkeit schaffen, gegenseitig darauf hinwirken, schliesslich möchte

  • das Unternehmen die Lehrstelle besetzt wissen und
  • die/der Bewerber*in sich den Ausbildungsplatz endgültig sichern.

Für eine verbindliche Lehrstellenzusage seitens des Bewerberin, des Bewerbers beziehungsweise des Unternehmens fehlt nur noch die endgültige Annahme des Angebots durch die Bewerberin beziehungsweise den Bewerber.

Lehrstellenzusage: Bewerbungszusage

Hat sich die Bewerberin, der Bewerber für die Lehrstelle entschieden, folgt vom Unternehmen unmittelbar die Zusage für die Lehrstelle.

Sie bedeutet

  • eine Bewerbungszusage und
  • somit den erfolgreichen Abschluss des Lehrstellenbesetzungsprozesses.

Zeitpunkt: Lehrstellenzusage

Eine definitive Lehrstellenzusage erfolgt

  • normalerweise im November/Dezember des 9. Schuljahres (manchmal auch schon früher oder später)
  • unmittelbar nach einem Lehrstellenangebot, wenn keine Fragen mehr offen sind und sich die beiden Seiten einig sind oder
  • mit zeitlicher Verzögerung, wenn
    • noch Fragen zu klären sind oder
    • der Bewerberin,dem Bewerber nochmals Zeit bis zur verbindlichen Zusage von ihrer/seiner Seite eingeräumt wird

Verläuft alles nach Zeitabfolge erfolgt die Zusage meistens im November/Dezember des 9. Schuljahres.

Lehrstellenzusagen werden teilweise auch früher oder später erteilt, abhängig

  • vom Zeitpunkt der Lehrstellenausschreibung und
  • von den eingegangenen Bewerbungen.

Einigen sich Unternehmen und Bewerber oder Bewerberin, wandelt sich das Lehrstellenangebot zu einer Lehrstellenzusage.

  • Mit dieser Lehrstellenzusage endet für die favorisierte Bewerberin oder den bevorzugten Bewerber der Prozess der Lernendenrekrutierung und Lernendenselektion.
  • Für die anderen Bewerber und Bewerberinnen endet er mit einer Lehrstellenabsage.

Du kannst deine Bewerbung auch noch dann zurückziehen, wenn du bereits ein verbindliches Lehrstellenangebot vom Unternehmen erhalten hast.

  • Schliesslich ist die Lehrstellenzusage des Unternehmens noch unverbindlich (sie würde erst verbindlich, wenn du das Angebot annehmen würdest).
  • Ein Lehrstellenangebot verpflichtet zu nichts, ist also rechtlich nicht bindend (Verpflichtungsgrad).
  • Ein Bewerbungsrückzug sollte abgesichert sein, d.h. du solltest eine verbindliches Lehrstellenangebot oder eine Lehrstellenzusage eines anderen Lehrbetriebs vorweisen können.

In dieser Lage befinden sich Schülerinnen und Schüler, die mehrere Lehrstellenangebote vorliegen haben.

Benachrichtigung über Bewerbungsausgang

Die Wahl ist auf einen der Bewerber, Bewerberinnen gefallen.

Zum Benachrichtigungszeitpunkt gibt das Unternehmen allen Bewerbern und Bewerberinnen zum Bewerbungsausgang Bescheid.

Zusagebestätigung / Absagebestätigung

Einer der Bewerber, eine der Bewerberinnen erhält also den Zuschlag (Lehrstellenzusage). Diese/r erhält als erstes Bescheid.

Die restlichen Bewerberinnen und Bewerber werden über den Bewerbungsausgang informiert.

Alle Kandidatinnen und Kandidaten erhalten spätestens jetzt über den Bewerbungsausgang Bescheid.

Eine Absagebestätigung erfolgt

  • schriftlich per Briefdokument oder Mail beziehungsweise
  • telefonisch.

Eine Zusage wird der ausgewählten Bewerberin, dem ausgewählte/n Bewerber meistens schon im Vorfeld mündlich bestätigt.

  • Der Bewerberin, dem Bewerber, für die/den sich das Unternehmen entschieden hat, erhält die Bewerbungszusage oft schon vor dem offiziellen Benachrichtigungstermin.
  • Ihr/Ihm wird die Lehrstellenzusage nochmals formell schriftlich bestätigt.
  • In diesem Fall ist die Annahmebestätigung nur noch ein reine Formsache und arbeitsrechtlich begründet.

Bewerbungszusage:
Lehrarbeitsvertrag, Schulstoff, Vorbereitung Lehre

Schaffst du auch diese letzte Hürde, erhältst du die Lehrstelle also zugesprochen, wird häufig noch Zeit vergehen, bis zu deinem Lehrantritt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist für dich entscheidend, dass du eine Bewerbungszusage auf sicher hast.

Bewerbungszusage

Eine Bewerbungszusage belohnt dich für deinen Aufwand und deine Strapazen (einschliesslich Bewerbungsabsagen, die du vielleicht verkraften musstest).

  • Mit einer Lehrstellenzusage in der Tasche kannst du den Rest des 9. Schuljahres ein bisschen gemächlicher angehen.
  • Deine berufliche Zukunft ist fürs erste gesichert.

Trotzdem: Beine allzu lange hochlagern, geht nicht!

  • Das Unternehmen stellt dir einen Lehrarbeitsvertrag zu. Der muss unterzeichnet abgegeben werden.
  • Der Schulstoff des restlichen 9. Schuljahres wird bei Lehrbeginn vorausgesetzt.

Nur ein Bewerber, eine Bewerberin unter allen Bewerbern und Bewerberinnen kann seine Lehrstellenbewerbungsphase erfolgreich abschliessen.

Welche Schritte kommen nach einer Bewerbungszusage auf dich zu?

  • Hast du eine Zusage für die Lehrstelle erhalten, wirst du deinen Lehrarbeitsvertrag zugestellt erhalten und noch während deines 9. Schuljahres unterzeichnen.
  • Danach wartest du zu, d.h. du beendest das 9. Schuljahr (büffelst fleissig den Schulstoff) und wartest den Lehrbeginn ab:
    • Die Lehre beginnt dann im August des Folgejahres, d.h. im Anschluss an dein 9.Schuljahr der obligatorischen Schulzeit.
    • Das Datum des Lehrantritts ist im Lehrvertrag niedergeschrieben.

Du zählst zu den Bewerbern, Bewerberinnen, für die sich das Unternehmen entschieden hat?

Deine berufliche Zukunft ist fürs erste gesichert.

Nach der verbindlichen Lehrstellenzusage wird ein Lehrvertrag ausgearbeitet.

  • Bevor ein Lehrvertrag ausgearbeitet und unterzeichnet werden kann, musst du das Angebot also verbindlich annehmen und die Lehrstellenzusage seitens des Unternehmens verbindlich erwidern.
  • Erst bei einer endgültigen, verbindlichen Lehrstellenzusage seitens der Bewerberin, des Bewerbers lässt das Unternehmen dem Kandidaten, der Kandidatin einen Lehrarbeitsvertrag zukommen.

Nachdem ein Lehrvertrag ausgearbeitet worden ist, wird dieser anschliessend von beiden Seiten unterzeichnet. Mit den Unterschriften auf dem Lehrvertrag wird der Lehrvertrag gültig und damit für beide bindend.

  • Die Zusage für eine Lehrstelle ist somit erst und ausschliesslich durch die Unterschrift auf dem Lehrvertrag verbindlich und rechtskräftig.
  • Damit der Lehrvertrag endgültig rechtsgültig in Kraft tritt, d.h. seine Gültigkeit erhält, ist ausserdem die Bestätigung des kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamtes erforderlich. Dieses muss den Lehrvertrag mit unterschreiben.

Bewerbungsabsagen

Du musst bei jeder Bewerbung damit rechnen, dass die nicht erfolgreich enden wird.

Sich bewerben heisst folglich auch, lernen mit Bewerbungsabsagen umzugehen.

Gib allenfalls Gegensteuer.

Umgang mit Bewerbungsabsagen

Schon die erste Bewerbung kann erfolgreich sein. Manchmal klappt es erst nach einer Reihe von Bewerbungen. Manchmal fliegen dir gleich mehrere Lehrstellenangebote zu.

Doch so einfach klappt es nicht immer: Bewerbungsabsagen können ebenso häufig ins Haus flattern.

  • Du musst mit Lehrstellenabsagen rechnen.
  • Lass dich aber von ihnen nicht unterkriegen.
  • Lerne mit ihnen umzugehen und sie als Teil deiner Bewerbungsanstrengungen anzusehen.
  • Häufen sie sich, solltest du darauf achten, nicht in eine Sackgasse zu geraten. Ergreife Gegenmassnahmen.

Je mehr Bewerber, Bewerberinnen um eine Lehrstelle buhlen, umso mehr Mitbewerber und Mitbewerberinnen hast du, die dir die Lehrstelle streitig machen.

  • Das Unternehmen pickt sich aber nicht immer den besten Kandidaten beziehungsweise die beste Kandidatin aus, sondern den aus seiner Sicht geeignetsten Kandidaten oder die geeignetste Kandidatin für die Lehrstelle.
  • Deine Chancen stehen also nie schlecht.

Es ist nicht gerade prickelnd, wenn du auch die Bewerbungsgespräche erfolgreich gemeistert hast, fest mit einem Lehrstellenangebot rechnest und trotzdem eine Absage einkassierst.

  • Ein Unternehmen entscheidet sich immer für eine Bewerberin, einen Bewerber, von der/dem es meint, dass sie/er noch besser zu der Lehrstelle und dem Unternehmen passt.
  • Jede dieser Entscheidung ist nicht eine gegen dich, sondern eine für eine andere Kandidatin oder einen anderen Kandidaten.
  • Wenn sich allerdings die Bewerbungsabsagen häufen, solltest du dein Vorgehen und deine Berufswahl überdenken.

Du hast es bis zu den Bewerbungsgespräche geschafft, konntest dich aber nicht gegenüber deinen Mitbewerbern und Mitbewerberinnen durchsetzen?

Es ist bitter kurz vor dem Ziel, eine Bewerbungsabsage einsacken zu müssen.

  • Das Unternehmen muss bei jeder Bewerbung für eine Lehrstelle Bewerbern und Bewerberinnen absagen. Dass sie kein Lehrstellenangebot erhalten, berührt natürlich auch die Gremiumsmitglieder, die eine Auswahl treffen mussten.
  • Sich damit abfinden fällt denjenigen Bewerbern, Bewerberinnen, welche das Lehrstellenangebot auch angenommen hätten, natürlich nicht leicht.

Wird eine Bewerbung abgelehnt, werden die Bewerbungsunterlagen der Bewerberin/des Bewerbers an sie/ihn zurückgeschickt.

  • Das Bewerbungsschreiben bleibt beim Unternehmen. Dieses bewahrt es auf.
  • Die während des Auswahlverfahrens erstellten persönlichen Notizen, Interviewbogen, Referenzauskünfte, Testergebnisse werden vernichtet.

Auskunft/Nachfrage: Gründe für Bewerbungsabsagen

Erkundige dich bei jeder Bewerbungsabsage nach dem Grund der Absage, am telefonisch oder per Mail.

  • So erfährst du, woran deine Bewerbung gescheitert ist und
  • wo du dich noch verbessern kannst.

Bewerbungsabsagen drohen im Verlaufe der Lehrstellenbesetzung auf allen Auswahlstufen.
So zum Beispiel in der Vorauswahl und nach den Bewerbungsgesprächen.

Gründe für Bewerbungsabsagen sind:

  • Du erfüllst vielleicht mit deinen Leistungsvoraussetzungen nicht die Anforderungen, die der Beruf an Bewerber und Bewerberinnen stellt.
    • Hier drängt sich ein Lehrberufswechsel oder Zwischenjahr auf, z.B. Sprachaufenthalt oder 10. Schuljahr, bevor du im Folgejahr einen neuen Versuch startest)
  • Deine Bewerbungsdokumente waren ungenügend oder unvollständig, es haben sich Fehler eingeschlichen.
    • Lasse das Bewerbungsdossier das nächste Mal von Lehrpersonen, Bezugspersonen oder Berufsberater/-innen überprüfen).
    • Kontrolliere, ob du alle Bewerbungsdokumente gebündelt vor dem Versand vollständig gebündelt hast.
  • Deine Bewerbung ist Ordnung, du hast den passenden Lehrberuf gewählt, aber die Zahl der Mitbewerber/-innen war gross und die Mitbewerber/-innen übermächtig.
    • Probiere es weiter bei anderen Unternehmen, in artverwandten Lehrberufen oder anderen Regionen.
  • Das Unternehmen hat sich für einen anderen Bewerber, eine andere Bewerberin entschieden, weil es meint, dass dieser Bewerber, diese Bewerberin noch besser zum Unternehmen und zu den Anforderungen der beruflichen Grundbildung (z.B. in Bezug auf schulische Ausbildung) passt.
    • Hake diese Lehrstelle ab und richte den Blick nach vorne.
  • Grosser Wettbewerb. Viele Bewerbungen sind beim Unternehmen eingetroffen. Darunter befindet sich gegebenenfalls ein Bewerber, eine Beweberin, der - aus Sicht des Unternehmens - einfach besser zu dieser Lehrstelle und in das Team passt.
    • Nicht aufgeben.
  • Eine Bewerberin, ein Bewerber hat im Unternehmen eine Schnupperlehre gemacht und hat sich für die Lehrstelle empfohlen. Sie/Er war kein Unbekannter mehr und hatte einen Startvorteil.
    • Schnupperlehren zahlen sich immer aus.
  • Du hast zwar auch eine Schnupperlehre absolviert, hast dich aber gegebenenfalls zu wenig ins Zeug gelegt oder keine Fragen gestellt
    • Jetzt bist du schlauer. Schaue nach vorne.
  • Du warst am Telefon unbeholfen, ungeschickt, als du dich vor der Lehrstellenbewerbung beim Unternehmen nach der Lehrstelle erkundigt hast.
    • Das heisst du hast diese Telefonsituation gegebenenfalls nicht oder nicht genügend geübt.
    • Übe solche Telefongespräche (für Berufsbildungsverantwortliche ist es ein Unterschied, ob du unsicher bist oder nicht vorbereitet bist).
  • In deine Mail, in der du dich nach der Lehrstelle erkundigt oder Fragen zur Lehrstelle gestellt hast, haben sich Fehler eingeschlichen
    • Diese Fehler solltest du bei weiteren Bewerbungen ausmerzen.
    • Lasse die Mail gegenlesen.
  • Im Bewerbungsgespräch konntest du nicht punkten, weil du beispielsweise auf die gängigen Fragen keine plausible Antwort abgeben konntest
    • Befasse dich mit den Fragen, die üblicherweise gestellt werden, übe das Gespräch beispielsweise in einem Rollenspiel.
  • Die Mitarbeiter der Personalabteilung oder der Berufsbildner oder die Berufsbildnerin haben deine Bewerbung nicht genau genug geprüft.
    • Leider können die verantwortlichen Mitarbeitenden nicht so viel Zeit pro Bewerbung aufwenden, wie sie möchten.
  • Der Beruf, den du angestrebt hast, ist wahrscheinlich nicht der richtige Lehrberuf für dich
    • Du solltest ein Feld im Berufswahlprozess zurück, deine Berufswahl überdenken und in einem neuen Anlauf andere Lehrberufe oder eine Schule anpeilen; wende dich in diesem Fall an deine Lehrpersonen und die Berufsberatungsstelle).

Ziehe deine Schlüsse daraus, wenn du die Gründe kennst, wieso deine Bewerbung nicht geklappt hat.

Einige Unternehmen begründen ihre Bewerbungsabsage schriftlich (Papierdokument, Mail). Diese Begründungen sind manchmal schlichtweg Standardbegründungen, die keinen Aufschluss darüber geben, woran es im Detail gehakt hat.

Du musst keine Bedenken haben, dass du den HR-Mitarbeiter oder die Berufsbildnerin störst, wenn du bei ihnen nach den Gründen fragst.

  • Du hast ein Recht dazu, zu fragen.
  • Du wirst aber nicht immer eine klare Antwort erhalten, die die wahren Gründe benennt.
  • Manchmal haben die HR-Mitarbeitenden, der/die Berufsbildungsverantwortliche keine Zeit dafür, dir genauere Erklärungen abzugeben.
  • Gelegentlich haben sie dich abgehakt, sobald die/der Lernende für sie feststeht.
  • In der überwiegenden Mehrheit der Fälle gehen sie auf deine Fragen ein und
    • versuchen ihre Entscheidung nachvollziehbar zu begründen und
    • geben dir sogar Bewerbungstipps und Optimierungspunkte mit auf den Weg.
Lerne aus den Absagegründen und ziehe Schlüsse daraus.

Stellschrauben

Du hast einige Stellschrauben, an den du drehen kannst.

  • Gib Gegensteuer und wirke darauf ein, dass sich deine Ausgangsposition verbessert.
  • Reagiere auf diese Schlappe, die du einstecken musstest.

Selbst Bewerbungsabsagen können dich weiterbringen.

  • Lasse dich von einigen Absagen nicht entmutigen. Lerne aus ihnen.
    • Bewirb dich weiterhin für Lehrstellen.
    • Erweitere gegebenenfalls deinen Suchbereich/Suchradius und/oder weiche auf Lehrberufsalternativen aus.
  • Ziehe deine Schlüsse aus vorherigen Bewerbungen.
  • Es ist wie beim Lottospiel: Wer keinen Lottoschein ausfüllt, kann auch nicht gewinnen.

So schwer es fällt und so enttäuscht du vielleicht bist, selbst bei einer hohen Zahl von Absagen solltest

  • du sie nicht deiner Personen, deinen Eigenschaften zuschreiben und auch nicht in dir suchen. sondern
  • dein Bewerbungsvorgehen überdenken.

Gegensteuer

Häufen sich die Bewerbungsabsagen, stellt sich der Erfolg nach vielen Versuchen einfach nicht ein, solltest du Gegensteuer geben.

Verzagen schadet dir, reisse stattdessen das Bewerbungsruder um:

  • Prüfe die Gründe, die zu einer Absage geführt haben, um Fehler auszumerzen und Mängel und Fehler in deiner Bewerbung nicht zu wiederholen.
  • Überdenke dein Bewerbungsvorgehen (hast du beispielsweise vor der Bewerbung vergessen, anzurufen oder zu mailen?).
  • Erwäge Lehrberufsalternativen.
  • Besprich dein Vorgehen mit deinen Lehrpersonen und der/dem Berufsberater/-in.
  • Beratschlage dich mit deinen Eltern und weiteren Bezugspersonen.
  • Ist die Lehrstellensuche aussichtslos,
    • überlege dir auf eine Schulausbildung auszuweichen oder
    • ziehe Brückenangebote und Zwischenlösungen in Betracht.
  • Lass den Kopf keineswegs hängen
    • Lerne, die Enttäuschungen zu verarbeiten und dich nach vorne auszurichten.
    • Ausdauer ist gefragt. Volle Kraft voraus.

Wenn die Suche nach der passenden Lehrstelle harzt, sich Bewerbungsabsage an Bewerbungsabsage reiht und es mit einer Berufslehre einfach nicht klappen will, solltest du nicht verzagen.
Lass dich nicht unterkriegen. Eine Tür öffnet sich immer. Du solltest auf jeden Fall

  • prüfen, ob das Bewerbungsdossier vollständig ist und die Bewerbungsdokumente fehlerlos und einwandfrei sind,
  • die Berufswahl nochmals überdenken und dich vergewissern, ob der gewählte Lehrberuf der einzige Beruf ist, der in Frage kommt und du den Anforderungen des Lehrberufs entspricht,
  • mit dir nochmals ehrlich ins Gericht gehen und dir gegebenenfalls eingestehen, dass du zu fest auf einen einzigen Lehrberuf beharrt hast,
  • andere Lehrberufe in Betracht ziehen, die dir auch entsprechen (könnten),
  • Zeit gewinnen und deine Bewerbungserfolgsaussichten für Lehrstellenbewerbungen im Folgejahr vergrössern mit einem Zwischenjahr (zum Beispiel mit einem 10. Schuljahr, einem Ausland-, Praktikums- oder Sozialjahr) oder
  • darauf hoffen, dass du doch noch eine Lehrstelle findest,
    • schliesslich vergeben viele Unternehmen ihre Lehrstellen auch noch im Juli des 9. Schuljahres,
    • manche sogar noch im August, zum Zeitpunkt, wo das neue Lehrjahr beginnt (ein Lehranfang wird auch 2 Monate nach offiziellem Lehrstart gebilligt).

Hierzu auch 11. Lehrstellensuche in der Zeitabfolge und die Inhaltsseite Schulleistungen.

Aktualisierung Webseite und Lehrstellenverzeichnisse

Unternehmenswebseiten und Lehrstellenverzeichnisse werden laufend aktualisiert, so auch der Inhalt der Lehrstellenrubrik beziehungsweise die Listeneinträge.

Unternehmenswebseite

Konnte die Lehrstelle erfolgreich besetzt werden, wird im Lehrstellenbereich der Unternehmenswebseite der Status angepasst:

  • Die Lehrstellenangabe wird entweder gelöscht oder
  • ein Hinweis wie beispielsweise „Die Lehrstelle für aktuelles Ausbildungsjahr ist vergeben“ eingeblendet.

Lehrstellenplattformen

In den Lehrstellenverzeichnissen wird die ausgeschriebene Lehrstelle gelöscht, deaktiviert oder mit Status vergeben gekennzeichnet.

  • Manche Unternehmen vergessen mitunter, den Status auf die Lehrstellenplattformen zu aktualisieren.
  • Gerade deshalb ist es wichtig, vor einer Bewerbung beim Unternehmen nachzufragen, ob
    • die Lehrstelle schon besetzt werden konnte oder
    • Bewerbungen noch angenommen werden.

Folgeschritt: Lehrvertrag

Lehrvertrag und Lehrbeschäftigungsverhältnis

Unternehmen und Bewerber/-inn sind sich einig geworden und haben beschlossen, einen gemeinsamen Weg zu gehen.

  • Sie sind kurz davor, den Lehrvertrag zu unterschreiben.
  • Einem Lehr-, respektive Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen steht nichts mehr im Wege.

Das Datum, an dem die Lehre beginnt, ist vorgegeben, d.h. bekannt.

Vorbereitung auf die Berufslehre

Es dauert noch eine Weile, bis du in das Unternehmen eintrittst, deinen ersten Arbeitstag erlebst und dich während der Probezeit bewähren kannst.

  • Mit dem Lehrvertrag gehen Rechte und Pflichten einher, die jeder Lernende im Unternehmen eingeht.
    • Ein Lehrvertrag besteht aus Bestandteilen, die arbeits- und obligationenrechtlich während der Lehre bindend sind.
    • Befasse dich schon vor Lehranfang damit.
  • Der Lehrstellenbeginn kommt immer näher.
    • Lehne dich jetzt nicht einfach zurück. Es ist besser du richtest dich darauf aus, dein 9. Schuljahr erfolgreich zu beenden.
    • Der Schulstoff des 9. Schuljahres wird bei Ausbildungsbeginn vorausgesetzt

In der Zeit bis zu Lehrbeginn bleibt das Unternehmen natürlich nicht untätig.

Das Unternehmen beginnt beispielsweise damit, den Lehrarbeitsvertrag zu erstellen und auszuarbeiten.

  • Dieser Lehrvertrag wird dir zur Unterschrift abgegeben oder zugestellt
  • Du wirst diesen Lehrvertrag mit deinen Eltern als gesetzliche Vertreter unterschreiben (oft vor Ort im Unternehmen mit den Verantwortlichen im Unternehmen)
  • Der Lehrvertrag muss danach von kantonalen Berufsbildungs- und Mittelschulamt unterzeichnet werden, um Gültigkeit zu erlangen
Mit einer Berufslehre lässt du die gewohnte Schulumgebung (Schulferien, Pause nach jeder Lektion) hinter dir.

  • Längere Arbeitszeiten, weniger Pausen fordern dich (zumindest am Anfang).
  • Du hast eine/n Berufsbildner/in oder eine/n Chef/in, die/der dich anweist.
  • Du bist angehalten, dich mit Abläufen im Unternehmen vertraut machen.
  • Du musst dich in ein Arbeitsteam eingliedern und an die neuen Arbeitskolleg*innen gewöhnen.
Der Wechsel vom Schüler, Schülerin zum Lehreinsteiger, zur Lehreinsteigerin fällt dir leichter, wenn du
  • dich vorab auf die Lehre vorbereitet hast.
  • beim Berufsbildner, bei der Berufsbildnerin über die Eintrittsbedingungen und Erwartungen des Unternehmens informiert hast.
  • deine zukünftigen Arbeitskollegen und Arbeitskollegen schon vor Lehrbeginn getroffen hast (z.B. während eines Betriebsrundganges).
  • den Ort und die Räume der Berufsfachschule vor Lehrbeginn schon mal erkundet hast.