Berufsoptionen

Berufsperspektiven

Das Bildungssystem in der Schweiz ist offen, durchlässig und flexibel.

Den weiteren Verlauf nach der Berufslehre bestimmst du als ausgelernte Berufsfachkraft massgeblich mit.

Ergreife deine Berufschancen.

Berufsbildungssystem und Bildungsangebote

I Berufsbildungssystem

Nach Ende der obligatorischen Schulzeit fächern sich zahlreiche Ausbildungswege auf.

  • Der eine Weg führt über die berufliche Grundbildung (mit/ohne Berufsmaturität).
  • Der andere Weg führt über Schulen (schulische Ausbildung: Fachmittelschule (mit/ohne Fachmaturität), Gymnasium (gymnasiale Maturität)).

Doch auch danach, spielt das Berufsbildungssystem der Schweiz seine Vorteile aus.

Beide Ausbildungswege öffnen nämlich - nach bestandenem Qualifikationsverfahren oder abgeschlossener Schulausbildungen - berufliche Optionen, die einen beruflichen Werdegang einzigartig machen werden.

Quelle: www.berufsberatung.ch

Die folgenden Webseiten fächern die Optionen, die das Bildungssystem bietet, auf:

I Aus- und Weiterbildungsportale

Weiterbildungsplattformen sind eine sprudelnde Quelle, die über Bildungsangebote informieren.

Beispiele von Aus- und Weiterbildungsportalen im Web:

Berufschancen

Vielen Lehrabsolventen und Lehrabgängerinnen ist es vergönnt, (einigermassen) unbeschwert in die berufliche Zukunft zu blicken.

  • Die Weichen für eine erfolgreiche Berufslaufbahn sind gestellt.
  • Jetzt heisst es, die sich bietenden Berufschancen wahrzunehmen.

Ergreife deine Berufschancen:

  • Chancen nach der Lehre (Broschüre):
    Über die Chancen nach der Lehre informiert die folgende Broschüre. Sie richtet sich an diejenigen, die noch vor dem Lehrabschluss stehen oder die Lehre eben beendet haben
    www.travailsuisse.ch
    • Sie gibt Informationen und Tipps, wie du den Übergang von der Lehre in eine erste Stelle schaffst.
    • Sie zeigt zudem auf, welche alternative Wege – z.B. Auslandaufenthalt, Weiterbildung, Sozialeinsatz – durch eine Lehrabgängerin oder ein Lehrabgänger auch eingeschlagen werden können.
    • Die Broschüre ist nicht gratis
      Ein kostenloses Ansichtsexemplar findest du jedoch im BIZ in deiner Region.
  • Stagiaire:
    Auf der Webseite des Bundesamtes für Migration der findest du Informationen, als Stagiaire im Ausland zu arbeiten. Stagiaire-Abkommen: www.sem.admin.ch.
  • Jugendportal:
    Auf dem Jugendportal der Europäischen Union (EU) sind Informationen zu Praktikas, Studien und Arbeit veröffentlicht: http://europa.eu/youth.
  • Austausch- und Mobilitätsprogramme:
    Informationen zu Austausch- und Mobilitätsprogrammen im Inland und Ausland findest du unter www.movetia.ch (Schweizerische Stiftung für Austausch und Mobilität).
    • Hierzu auch
    • www.eurodesk.ch, ein Informationsnetzwerk mit dem Ziel, die Mobilität für junge Leute in Europa zu vereinfachen.

Erwerbsarbeitslosigkeit

Du musst damit rechnen, dass der Übergang von der Berufslehre in das Berufsarbeitsleben nicht nahtlos erfolgt.

Mangelnde Berufserfahrung beispielsweise kann dir einen Strich durch die Rechnung machen.

Übergang: Berufseinstieg

Beim Übergang von der Berufslehre zu einer Arbeitsstelle (oder Schul-/Weiterbildung), musst du

  • davon ausgehen, dass dein Ausbildungsbetrieb dich im Anschluss an den Lehrabschluss nicht übernehmen kann,
  • damit rechnen, dass die Stellensuche häufig mehr Zeit in Anspruch nimmt und es mit dem Berufseinstieg harzt,
  • dich auf Bewerbungsabsagen einstellen,
  • Anmeldungsbedingungen und -fristen für Schulen beachten.

Fange schon vor der Abschlussprüfung damit an,

  • eine Stelle zu suchen,
  • dich zu bewerben (mit dem Zwischenzeugnis, falls Lehrzeugnis noch aussteht) oder
  • eine Ausbildungsoption zu prüfen.

Erwerbsarbeitslosigkeit

Nicht nur ältere Erwerbsarbeitende, sondern auch Lehrabgängerinnen und -abgänger können von Erwerbsarbeitslosigkeit eingeholt werden.

  • Die Arbeitslosenquote im Altersbereich der Lehrabsolventen und -absolventinnen zeigt, dass Arbeitslosigkeit drohen kann.
  • Selbst wenn du ohne grössere Schwierigkeiten einen Lehrstellenplatz gefunden hast und die Lehre erfolgreich abgeschlossen hast, hast du nie eine Jobgarantie, weder nach der Lehre noch während deines Berufslebens.

Du kannst - trotz Berufsabschluss - erwerbsarbeitslos werden.

Unterbruchsfrei nach der Lehre den Berufseinstieg schaffen oder an die Berufslehre eine Schulausbildung anzuknüpfen, klappt nicht immer.

  • Unterschätze nicht, dass dir scheinbar fehlende Berufserfahrung in die Quere kommen kann.
  • Bedenke, dass du dich jetzt mit erfahreneren Berufsfachkräften messen musst.
  • Reichen die Schulnoten oder die finanziellen Reserven nicht aus, ist es (fast) ausgeschlossen, auf eine nachfolgende Schule (z.B. Berufsmaturität) oder Weiterbildung auszuweichen; ausser du erhältst Stipendien.

Nicht jedes Unternehmen kann seine Lernenden im Anschluss an den Lehrabschluss übernehmen. In einigen Branchen gibt es ein Überschuss an Lehrabgängern und -gängerinnen.

Umgekehrt möchten Lehrabgänger und Lehrabgängerinnen von sich aus, den Lehrbetrieb wechseln.

  • Diese Lehrabsolventen und Lehrabsolventinnen müssen sich auf eine neue Stelle bewerben im gleichen oder in einem verwandten Berufsfeld bei Unternehmen, die ihnen nicht so vertraut sind wie der (ehemalige) Lehrbetrieb.
  • Zu allem Überfluss müssen sie sich häufig gleich gegen zwei Bewerbergruppen durchsetzen:
    • Bewerber und Bewerberinnen, die schon berufliche Erfahrung vorweisen können und
    • Bewerberinnen und Bewerber, denen diese Berufserfahrung auch noch fehlt.

In dieser Situation spüren Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger also Gegenwind.

Arbeitslosigkeit kann heute alle Erwerbstätigen ereilen.

Es trifft auch Schulabgängerinnen, und -abgänger, Lehrabgängerinnen und -abgänger, diejenigen also, die die obligatorische Schulzeit beziehungsweise eine berufliche Grundbildung abgeschlossen haben.

Arbeitslosenquote

In den letzten Jahren sind gemäss der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) in der Schweiz immer mehr Jugendliche (mit/ohne Lehrabschluss) arbeitslos. Diese steigende Quote ist bedenklich, zumal sie im Vergleich zu anderen Arbeitsgruppen hoch ist.

In die Suche nach einer Arbeitsstelle spielt - widersprüchlicherweise - geringe Berufserfahrung stark mit hinein.

Aus Sicht der Unternehmen, die eine Stelle ausgeschrieben haben, fehlt Lehrabgängerinnen und -abgängern (Bewerbern, Bewerberinnen) scheinbar - also nicht anscheinend* - die berufliche Erfahrung.

Mangelnde Berufserfahrung verdeutlicht ein Dilemma:

  • Dem Widerspruch und der Lücke zwischen Anforderungen der Stelle (berufliche Erfahrung wird vorausgesetzt) und Leistungsvoraussetzungen (du bringst scheinbar wenig berufliche Erfahrung mit) wirst du immer wieder begegnen; zumindest zu Beginn deiner beruflichen Laufbahn.
  • Berufspraxis aber lässt sich nur erwerben, wenn du im Beruf arbeiten kannst und Berufserfahrungen sammeln kannst.

*Mitunter unterschätzen Unternehmen fälschlicherweise Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen und gewichten ausserdem die Berufserfahrung zu hoch.

Ausweichoptionen

Fehlt ein Angebot des Lehrbetriebs oder schliesst du eine Fortsetzung im Lehrbetrieb aus, entscheidest du eigenständig über deine berufliche Zukunft. Eigentlich.

Zeichnet sich keine Arbeitsstelle oder Schulausbildung ab, mache ein Praktikum, nimm notfalls einen zeitlich befristete Arbeit oder einen Aushilfsjob an, um

    • Berufspraxis zu erwerben,
    • Berufserfahrung nachweisen zu können und
    • neue Kontakte zu knüpfen, die dir für die Stellensuche nützlich sein könnten.

Solche Ausweichoptionen dürfen nicht zu lange andauern, sonst läufst du Gefahr in einer Schlaufe hängen zu bleiben.

  • Sie helfen nur, eine drohende Arbeitslosigkeit zu umgehen oder zu verkürzen.
  • Bewirb dich weiterhin in deinem angestammten Berufsfeld, in deinem erlernten Beruf.

Arbeitslosenunterstützung und Beratung

Ist keine Erwerbsarbeit in Sichtweite, bist du also arbeitlos, hast du Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.

Wird eine Person im Anschluss an ihre berufliche Grundbildung erwerbslos, so muss sich dieser Lehrabgänger beziehungsweise diese Lehrabgängerin beim Arbeitsamt der Wohngemeinde melden.

  • Sein beziehungsweise ihr Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bemisst sich nach Pauschalansätzen.
  • Findet die Lehrabgängerin, der Lehrabgänger unmittelbar nach Abschluss der beruflichen Grundbildung keine Stelle (Erwerbslosigkeit tritt gerade nach Abschluss der Berufslehre ein), so werden diese Pauschalansätze gekürzt. Die Wartetage gelten auch in diesem Fall.
  • Hierzu mehr im Arbeitslosenversicherungsgesetz AVIG.

Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV

Der Gang zum Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) braucht teilweiseÜberwindung.

  • Monatlich müssen Taggeld-Formulare ausgefüllt und eingereicht werden.
  • Du musst nachweisen, dass du dich eine bestimmte Anzahl in einer vorgegebenen Zeiteinheit beworben hast.
  • Als Berufseinsteiger, -einsteigerin musst du dich hier durchbeissen.

Im Notfall haben Lehrabgänger und Lehrabgängerinnen also Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung.

Ein Verzeichnis der regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) findest du hier: www.sdbb.ch

Lehrabgängerinnen und -abgänger sind nicht auf sich alleine gestellt, wenn sie nach abgeschlossener Lehrausbildung keine Arbeitsstelle finden und Überforderung und Zukunfsängste ihren Schatten vorauswerfen.

  • Droht deiner beruflichen Lage der freie Wahl oder bist du schon in die Erwerbsarbeitslosigkeit geschlittert, helfen Fach- und Anlaufstellen wie die Berufsberatungsstelle weiter.
  • Daneben bieten weitere Stellen und Institutionen ihre Hilfe an.

Ist der Weg nach abgeschlossener Berufslehre noch nicht vorgegeben und droht gar Erwerbsarbeitslosigkeit, sind Berufsberatungsstellen eine Anlaufstelle für die berufliche Orientierung.

  • Ein Verzeichnis der Berufsbildungsämter, der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungstellen und der regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) findest du hier: www.sdbb.ch.
  • Auch private Berufsberatungsstellen freischaffender Berufs- und Laufbahnberaterinnen und -berater sind Anlaufstellen, um berufliche Optionen bei drohender oder eingetretener Erwerbsarbeitslosigkeit herauszuarbeiten: www.ffbb.ch.

Weitere Stellen, die ihre Dienstleistungen anbieten:

  • Berufliche Neuorientierung
    • Die Jugendorganisation PRO JUVENTUTE betreibt eine Plattform für Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Erstausbildung abgeschlossen haben, beruflich nicht weiter wissen und noch keine Unterstützung erhalten (z.B. RAV) (dazu zählen auch Arbeitssuchende):
      www.myfuturejob.ch
  • Berufspraktika für stellenlose Lehr- und Hochschulabgänger/innen
    • Die Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit verschafft stellenlosen Lehrabgängern und Lehrabgängerinnen ein Berufspraktikum in einer anderen Sprachregion.
    • Weitere Informationen dazu: www.chstiftung.ch
      • Ein solcher Aufenthalt dauert höchstens 6 Monate.
      • Voraussetzung ist, dass die stellenlosen Berufsleute nicht nur einen Berufsabschluss besitzen, sondern beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als stellenlos gemeldet sind. Zusätzlich benötigen sie die Einwilligung des RAV.

Invaliditätsrente: IV-Rente

Einige Schulabgängerinnen und -abgänger schaffen den Einstieg in die Berufswelt nicht. Sie beziehen ein Invalidenrente.

Auch Lehrabgänger und -abgängerinnen können zu Invalidenrentenbezüger und -bezügerinnen werden.

Jugendliche mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen befinden sich in diesem Spannungsfeld von Jugendarbeitslosigkeit und Arbeitsmarktintegration, d.h. zwischen Eingliederung in den Arbeitsmarkt und dem Bezug einer IV-Rente.

Dabei gilt der Grundsatz Eingliederung statt Rente.

Zahlen

Die Zahl der Jugendlichen, die eine Invalidenrente (IV-Rente) beantragen und/oder eine IV-Rente beziehen, steigt.

Das heisst: Nicht nur die Zahl junger Gesuchssteller nimmt zu, sondern auch die Zahl ausbezahlter IV-Rente für junge Personen, die noch vor dem Berufseintritt stehen.

Berufsoptionen: Neue Berufshorizonte und Weiterbildungen

Mit Abschluss der Berufslehre eröffnen sich Lehrabgängerinnen und -abgängern zahlreiche berufliche Optionen.

Berufsoptionen

Lehrabgängerinnen und abgänger sind grundsätzlich nicht länger an einen Lehrvertrag gebunden und können ihren beruflichen Werdegang in die eigene Hand nehmen.

Das Zauberwort heisst Berufsoptionen.

  • Fortsetzung, Weiterarbeit im Lehrbetrieb
    • Der Lehrbetrieb bietet eine Stelle im angestammten Beruf an, am gleichen oder an einem anderen Unternehmensstandort im In- oder Ausland.
  • Stellenwechsel
    • Du suchst nach einem neuen Arbeitgeber. Du verlässt den Lehrbetrieb und heuerst in einem anderen Unternehmen im gleichen Berufsumfeld, in der gleichen Branche an.
  • Branchenwechsel
    • Du wechselst nicht nur den Arbeitgeber, sondern änderst auch den Berufszweig und die Branche.
  • Zeitarbeitskraft
    • Du arbeitest als Temporärarbeitskraft über ein Personalvermittlungsunternehmen bei einem neuen Arbeitgeber im angestammten Beruf.
  • Auslandaufenthalt
    • Du gönnst dir eine Auszeit von der Berufsarbeitswelt und machst einen Auslandaufenthalt (z.B. betätigst du dich ehrenamtlich in einem Auslandeinsatz, in einem Auslandpraktikum und reist abwechslungsweise oder belegst einen Sprachkurs).
  • Berufspraktikum
    • Du sammelst weitere Berufserfahrungen, z.B. in einem anderen Unternehmen oder in einem anderen Berufszweig, gegebenenfalls im Ausland.
  • Gesellschaftsdienst
    • Bei vielen Lehrabgängern folgt der Militär- oder Zivildienst.
      Manche Lehrabgänger können bis Dienstbeginn beim Lehrbetrieb weiterarbeiten.
  • Berufsmaturität
    • Du holst die Berufsmaturität an der Berufsmaturitätsschule nach.
  • Weiter- und Fortbildung
    • Die Lehre ist auch der Ausgangspunkt für zusätzliche Aus- und Weiterbildungen, wie bespielsweise (einige dieser Ausbildungswege erfordern Zusatzqualifikationen):
      • Kurse von Berufsfachschulen und Fachverbänden
      • eidgenössische Berufsprüfungen (BP)
      • eidgenössische höhere Fachprüfungen
      • höhere Fachschulen
      • Fachhochschulen,
      • Hochschulen, z.B. Universitäten (Passarelle nach Lehrabschluss mit Berufsmaturität)
  • Zusatzlehre / Zweitlehre
    • Z.B. nach der EBA-Lehre eine EFZ-Lehre oder eine weitere berufliche Grundbildung EFZ anhängen.

Solche Berufsoptionen katapultieren die eine oder andere Lernende in neue berufliche Sphären.

Dem einen oder anderen Lernenden verhelfen sie aus der drohenden Sackgasse Jugendarbeitslosigkeit herauszukommen.

Nicht alle Lernenden werden am Ende ihrer beruflichen Grundbildung eine Arbeitsstelle im Lehrbetrieb zugesichert erhalten.

In manchen Unternehmen können Lehrabgänger und -abgängerinnen unmittelbar nach der Ausbildung im Betrieb weiterarbeiten. Sie binden so ausgebildete Fachkräfte an sich.

  • Dieses Angebot ist eine Gelegenheit, berufliche Erfahrungen zu sammeln.
  • Du brauchst dir keine Gedanken zu machen, wie es nach dem Lehrabschluss weitergeht.
  • Es ist auch ein Zeichen der Wertschätzung seitens des Arbeitgebers.
  • Das Unternehmen weiss, worauf es sich bei dir einlässt.

Jeder Lehrvertrag ist befristet. Setzt du dein Arbeit im Lehrbetrieb fort, muss ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden (die Probezeit fällt weg).
Optionen:

  • Du trittst ein Beschäftigungsverhältnis als ausgebildete Berufsfachkraft an.
    • Du lässt dich als Arbeitnehmer/in im ehemaligen Lehrbetrieb anstellen.
    • Beide Parteien schliessen einen neuen, unbefristeten Arbeitsvertrag ab (der den befristeten Lehrvertrag ablöst).
  • Du schliesst einen befristeten Arbeitsvertrag ab und arbeitest für eine bestimmte Zeit weiter,
    • bis du beispielsweise in den Militärdienst einrücken oder
    • den Zivildienst ableisten musst oder
    • eine Weiterbildung angehen kannst.
  • Du verminderst deinen Beschäftigungsgrad (Teilzeitanstellung).
    • Du arbeitest und trittst gleichzeitig eine Weiterbildung an.
    • Erkundige dich wie und in welchem Umfang das Unternehmen Fort- und Weiterbildungen unterstützt.
  • Du nimmst dir eine Auszeit, z.B. für einen Sprachaufenthalt und kehrst anschliessend wieder in den Lehrbetrieb zurück

Einige Lehrabgängerinnen, -abgänger setzen ihre berufliche Tätigkeit im Unternehmen fort, wechseln aber zu einem anderen Standort, in eine andere Fachabteilung oder in ein neues Land.

Manche wechseln den Berufszweig, die Branche und üben einen (neuen) Beruf in einem neuen Umfeld aus.

Berufstreue und Berufswechsel

Eine Lehre verbrummt dich nicht dazu, immer in deinem erlernten Beruf arbeiten zu müssen.

Begriffe wie Berufsmobilität und Flexibilität des Arbeitsmarktes deuten es an. Ein Wechsel des Berufes innerhalb oder ausserhalb des Berufsumfeldes ist heutzutage nicht mehr ungewöhnlich.

  • Halte dir diese Optionen vor Augen, wenn dich die Lehre nervlich aufreibt und du dich in der Berufsfachschule aufreibst.
  • In der Lehre auszuharren ist manchmal die bessere Option als eine Lehre abzubrechen.
  • Neue, nachhaltige Karrierewege eröffnen sich häufig nur, wenn du einen Berufsabschluss nachweisen kannst.

Ein Berufswechsel muss durchdacht sein, denn Entwicklungschancen und Karrierestufen sind oft auch im erlernten Beruf gegeben.

Die Schweiz hat mit einigen Ländern ein Stagiaire-Abkommen abgeschlossen. Junge Erwachsene (Altersvorgaben!) können bis zu 18 Monate im Ausland als Praktikantin oder Praktikant für ein ausländisches Unternehmen arbeiten.

  • Eine abgeschlossene Berufslehre, die schweizerische Staatsbürgerschaft und Sprachkenntnisse sind Voraussetzungen, um ein Arbeitserfahrung in einem anderen Land und Kulturkreis zu sammeln. Fast alle Berufe sind hierfür zugelassen.
  • Praktikantinnen und Praktikanten, d.h. Stagiaires werden zu landes- und berufsüblichen Ansätzen bezahlt.
  • Für die Suche nach einem Arbeitgeber und einer Berufsstelle sind sie hauptsächlich verantwortlich.

Auslanderfahrungen sammelst du auch mit (unentgeltlichen) Arbeitseinsätzen im Ausland oder durch Austauschprogramme.

Weitere Informationen findest du auf der Webseite

Hier findest du Informatinen zu den Gesellschaftdiensten:

Die Berufsmaturität verbindet die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung.

Die Berufsmaturität lässt sich auch nach dem erfolgreichen Lehrabschluss nachholen.

  • Berufsmittelsschulen, d.h. Berufsmaturitätsschulen bieten Informationsveranstaltungen dazu an.
  • Berufsmaturitätsschulen müssen eidgenössisch anerkannt sein und den entsprechenden Lehrplan befolgen.
  • Für Lehrabgängerinnen und -abgänger ohne Berufsmaturität werden auch Vorkurse für die Berufsmaturitätsausbildung angeboten.

Erfahre unter dem Abfolgeschritte 25. Lehre mehr zur Berufsmaturität.

Mit einer Weiterbildung erhöhst du deine Arbeitsmarktchancen. Doch Weiterbildungen kosten.

  • Deine Weiterbildung lässt sich gegebenenfalls mit einem Arbeitsverhältnis kombinieren (berufsbegleitende Weiterbildungen).
  • Beteiligt sich das Unternehmen an den Kosten, musst du dich gegebenenfalls für eine vorgegebene Zeit an das Unternehmen binden, dich also verpflichten (oder bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Unternehmen, die Anteile zurückzahlen).

Die Weiterbildungsoptionen erschöpfen sich übrigens nicht in einer Fachhochschule.

Mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ (mit/ohne Berufsmaturität), praktischer Berufserfahrung und Vorbereitungskursen eröffnen sich unzählige Wege für eine höhere Berufsbildung, beispielsweise.

  • Um einen eidgenössischen Fachausweis zu erlangen, legst du eine eidgenössische Berufsprüfung (BP) ab.
  • Mit einer eidgenössisch höheren Fachprüfung (HFP) krönst du deine höhere Berufsbildung in deinem Fachbereich mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom.
  • Mit einer Ausbildung an einer höheren Fachschule erhältst du das Diplom HF.
  • Berufs- und branchenspezifischen oder unternehmensinterne Kurse und Weiterbildungen.

Aus- und Weiterbildungsportale

Beispiele von Aus- und Weiterbildungsportalen im Web, die über Bildungsangebote informieren:

Praktikum und befristete Arbeitsverhältnisse

Praktikum (nach der Lehre)

Nicht alle finden nach ihrem Lehrabschluss eine Festanstellung.

Manche hangeln sich mit einem Praktikum oder einem Projekt durch, an das sich das nächste Praktikum oder Projekt reiht,

  • ohne dass sie eine Jobgarantie oder Lohnsicherheit haben oder
  • für das Alter vorsorgen können (Erwerbsarbeit ist momentan immer noch an die Altersvorsorge gekoppelt).

Lehrabsolventinnen und -absolventen haben zwar einen Lehrabschluss, doch nicht alle finden nach der Lehre eine Arbeitsstelle. Dort, wo die die Anzahl Lehrabgängerinnen und -abgänger hoch ist, ist es besonders prekär.

Die Folge?

  • Unternehmen stellen Lehrabgängerinnen und -abgänger als Praktikantinnen und Praktikanten an.
    • Diese nehmen eine Anschlussbeschäftigung mit einem niedrigen Lohn in Kauf oder müssen diesen notgedrungen in Kauf nehmen, um nicht länger erwerbsarbeitslos zu sein.
    • Dadurch nimmt die Zahl derjenigen, die nach der Lehre ein Praktikum absolvieren, zu.
  • Besonders krass: Es gibt sogar Lehrabsolventen und -absolventinnen, die von ihrem Lehrbetrieb als Praktikant/in weiterbeschäftigt werden (der Lohn für ein Praktikum beträgt ein Bruchteil desjenigen, einer ausgelernten Berufsfachkraft).

Unternimm alles, um aus dieser Praktikumsspirale herauszukommen.

  • Lehne ein Praktikum nicht strikte ab.
  • Manchmal ist ein Praktikum in einem Unternehmen ein Einstieg, der zu einer Festanstellung führt (vorausgesetzt du bewährst dich).
  • Habe Ausschau nach einer festen Arbeitsstelle.

Befristete Arbeitsverträge

Arbeitsstellen auf Zeit nehmen zu. Es gibt immer mehr befristete Arbeitsverträge.
Eine steigende Anzahl junger Berufstätiger arbeitet

  • mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder
  • in temporären Arbeitsverhältnissen.

Insgesamt sind befristete Arbeitsverträge nichts schlechtes, zumal sie einen Berufseinstieg ermöglichen.

Solche Arbeitsverhältnisse dürfen aber keinesfalls zu lange andauern, d.h. sich nicht aneinanderreihen.

Solche Arbeitsverhältnisse einzugehen, ist sicherlich besser, als erwerbsarbeitslos zu werden.

Das Ziel, durch eine befristete Arbeitsstelle an eine Festanstellung (mit unbefristetem Arbeitsvertrag) zu gelangen, sollte dabei aber nicht abhanden kommen.

Jede befristete Arbeitsstelle

  • ist mit Unsicherheit hinsichtlich eigener beruflicher Zukunft verbunden,
  • macht es schwierig, die eigene Berufslaufbahn und Karriere zu planen (und voranzubringen),
  • bringt die Frage nach der Wertschätzung auf, gerade wenn die Berufstätigen im Gegensatz zu ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen keinen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten,
  • birgt die Gefahr in sich, in einer beruflichen Sackgasse zu landen,
  • ist oft mit einer Aussicht auf eine Festanstellung verbunden, die sich nicht immer ergibt,
  • verlockt Arbeitgeber dazu, mehrfach befristete Arbeitsverträge anzubieten, den Arbeitsvertrag also immer wieder zu verlängern und Berufstätige so hinzuhalten,
  • ist aus der Sicht von Arbeitgebern aufgrund der wirtschaftlichen Turbulenzen und Auftragsschwankungen ein Stück weit nachvollziehbar, erschwert es jungen Berufstätigen jedoch beruflich zu planen.

Hinweis

Diese befristeten Arbeitsverhältnisse zeigen, dass

  • der Einstieg ins Berufsleben für junge Erwachsene selbst mit einem Lehrabschluss zunehmend schwieriger wird
  • sie sich trotz Lehre an diesen Strohhalm klammern müssen, um nicht in die Erwerbsarbeitslosigkeit abzudriften
  • sie temporär via Personalvermittlungsunternehmen oder befristet arbeiten, um ihre Chancen auf eine dauerhafte Festanstellung zu erhöhen
    • Sie gehen davon aus, dass ein befristete Arbeitsstelle zumindest den Vorteil bringt, Berufserfahrung zu sammeln, die für spätere Bewerbungen für eine unbefristete Arbeitsstelle nützlich ist
    • Sie versprechen sich davon, dass der befristete durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgelöst wird (sie das Unternehmen also sie fest einstellt)
  • Arbeitgeber, die befristete Arbeitsstellen anbieten, ansonsten oft davon absehen würden, eine Stelle zu schaffen (aus nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen)

Zusatzlehre und Zweitlehre

Interessiert dich eine Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf, ergreifst du eine Zusatz- oder Zweitlehre.

Zusatzlehre und Zweitlehre

Findest du nicht auf Anhieb eine Berufstelle als Berufseinsteiger oder -einsteigerin in deinem erlernten Beruf und sind deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt gering, bringen dich vielleicht eine Zusatz- oder Zweitlehre zurück auf die Erfolgsspur.

Eine Zusatz- oder Zweitlehre kannst du natürlich auch direkt ins Auge fassen.

Zusatzlehre? Zweitlehre?

  • Eine Zusatzlehre ist eine Lehre in einem verwandten oder ergänzenden Beruf.
    • Die Ausbildung fällt kürzer aus als die erste berufliche Grundbildung.
    • Schulfächer entfallen.
  • Eine Zweitlehre ist eine Lehre in einem vom ersten Lehrberufsfeld abgelösten Berufszweig, in einem neuartigen Beruf.

Bei beiden Lehren entscheiden die kantonalen Berufsbildungsämter über Dispensationen von Schulfächern und einer Verkürzung der Lehrzeit.

Wie auch bei der vorherigen Lehre, müssen die kantonalen Berufsbildungsämter den Vertrag für eine Zusatz- oder Zweitlehre genehmigen.

Eben diese Berufsbildungsämter und die Berufsberatungsstellen helfen dir hier bei Fragen weiter.

Ablauf Zweitlehre

Eine Zweitlehre läuft gleich ab wie die Erstlehre.

Neben der Arbeit im Lehrbetrieb, prägen bei diesen Lernenden die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse die Arbeits- und Schulwoche.

  • Bei diesen Lehren ist eine Verkleinerung des betrieblichen Arbeitspensums bis auf 80 Prozent möglich (nicht jedoch das Schulpensum).
  • Der Lehrbetrieb muss mit der Verminderung einverstanden sein (ein Anrecht darauf besteht nicht).
  • Zudem ist ein Gesuch an das kantonale Berufsbildungs- und Mittelschulamt erforderlich. Dieses entscheidet letztlich.

Personen, die als Jugendliche keine berufliche Grundbildung absolviert haben, ist der Weg offen, nachträglich ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) zu erlangen.

Dieser ist auch für Berufsfachkräfte mit Lehrabschluss geebnet, d.h.

  • auch für Berufsleute offen, die zwar einen Berufsabschluss haben, aber mittlerweile in einem anderen als dem erlernten Beruf arbeiten.
  • die also einen Lehrabschluss haben, den damit verbundenen, erlernten Beruf nicht mehr ausüben.

Vier Berufspfade eröffnen sich, um einen Berufsabschluss zu erzielen. Zwei davon setzen einen Lehrvertrag in einem Lehrbetrieb voraus, die beiden anderen bedingen keinen Lehrvertrag.

  • Pfad 1 (Lehrvertrag): Berufliche Grundbildung
    • Sie können eine berufliche Grundbildung absolvieren (wie wenn sie nach der obligatorischen Schulzeit eine Lehre beginnen würden).
    • Dazu schliessen sie mit einem Lehrbetrieb einen Lehrvertrag ab.
    • Sie besuchen die Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse und schliessen die Lehre mit einem Qualifikationsverfahren ab.
  • Pfad 2 (Lehrvertrag): Verkürzung der beruflichen Grundbildung
    • Diese Variante ist für Personen eine Option, die eine mehrjährige Berufserfahrung, einen anerkannten Berufsabschluss (Erstberuf) oder einen Mittelschulabschluss mitbringen.
    • Sie steigen in ein höheres Lehrjahr und verkürzen somit die berufliche Grundbildung.
    • Auch sie schliessen dazu mit einem Lehrbetrieb einen Lehrvertrag ab und besuchen den Unterricht an der Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse.
    • Ihre Ausbildung schliessen sie mit dem Qualifikationsverfahren ab.
  • Pfad 3 (ohne Lehrvertrag): Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung)
    • Personen, die über fünf Jahre Berufserfahrung verfügen (grösstenteils im angepeilten Beruf), können sich selbständig auf das Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) vorbereiten.
    • Die theoretischen und praktischen Kompetenzen, die noch fehlen, eignen sie sich beispielsweise an der Berufsfachschule, bei überbetrieblichen Kursen und im Selbststudium an.
    • Die Ausbildung wird mit der Qualifikationsverfahren abgeschlossen.
  • Pfad 4 (ohne Lehrvertrag): Nachweis und Gültigkeitsprüfung von Bildungsleistungen
    • Personen, mit fünf Jahren Berufserfahrungen (grösstenteils im angestrebten Beruf) können in bestimmten Berufen anhand eines Dossiers nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kompetenzen verfügen (Validierung von Bildungsleistungen).
    • Berufsexperten prüfen die Bildungsleistungen und führen ein Bewertungsbespräch.
    • Allfällige Lücken werden mit ergänzender Bildung geschlossen.

Weitere Informationen: Berufsberatungsstelle www.berufsberatung.ch

Keine Altersgrenze für Berufslehre

Für eine Lehre gibt es übrigens keine Altersgrenze.

  • Grundsätzlich können Personen, die mindestens die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben, eine Lehre absolvieren
  • Unter Umständen sind bestimmte Regelungen zu beachten
  • www.berufsbildungsplus.ch

Berufsaussichten

Die vielen Optionen und das Damoklesschwert Jugenderwerbsarbeitslosigkeit zeigen, dass sich Lernende schon während der Lehre mit der Zeit, die nach der Lehre folgt, befassen sollten.

Vorsorge: Rechtzeitig die Weichen stellen

Sich schon während der Lehre über Berufsoptionen und Zukunftspläne Gedanken zu machen, ist nie verkehrt.

Damit sorgen Lernende vor, dass sie keine Anmeldungsfristen oder Arbeitsstellenverpassen oder Überbrückungsphasen oder gar Erwerbsarbeitslosigkeit in Kauf nehmen müssen.

In dieser Vielfalt an Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten zeigen sich die Vorteile einer beruflichen Grundbildung.

  • Um deinen beruflichen Weg zu finden und ihn nach deinen Massstäben zu gehen, gehört manchmal auch Glück dazu.
  • Gehe offen durch die Welt, damit du die Laufbahneckpunkte möglichst eigenständig und Karrieresprungbretter frühzeitig erkennst.

Nutze gezielt Bildungsangebote nach Abschluss der beruflichen Grundbildung.

Wähle berufsbezogene Weiterbildungen, die dich weiterbringen.

Erkundige dich in der Personalabteilung oder im Weiterbildungsreglement:

  • Viele Unternehmen bezahlen die Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter/-innen mit (im Gegenzug verpflichten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu, für eine gewisse Dauer im Unternehmen zu bleiben).
  • Verlassen sie das Unternehmen vorzeitig, müssen sie die Rückzahlungen leisten.
  • Um nicht an das Unternehmen gebunden zu sein, bezahlen einige Mitarbeitende ihre Weiterbildung aus eigener Tasche.

Freie Bahn

Eigentlich steht dir nach einer bestandenen Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) die Berufsarbeitswelt offen.

  • Dank dem dualen Berufsbildungssystem eröffnen sich Wege, an die du während deiner Lehre vielleicht noch gar nicht gedacht hast.
  • Nutze die Weiterbildungsangebote.

Berufsorientierte Weiterbildung hilft Berufsleuten ihre Berufschancen und ihre Flexibilität zu fördern.

Weiterbildungen werden von Instititutionen wie z.B. private und öffentliche Schulen, Fort- und Weiterbildungsdienstleistungsunternehmen und Verbände angeboten.

Aus- und Weiterbildungsportale

Beispiele von Aus- und Weiterbildungsportalen im Web, die in einer Übersicht Bildungsangebote anzeigen:

www.seminare.ch

www.bildung-schweiz.ch

Das Portal professional.ch von YOUSTY gibt dir Weiterbildungsangebote an, die zu deinem erlernten Beruf passen.

  • Die Seite listet auch dazu passende Jobangebote für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger auf.
  • Diese Einträge werden von Unternehmen und Weiterbildungsinstitutionen erfasst.

Neuland

Nicht alle Lehrabgänger/-innen, eigentlich die wenigsten bleiben bis zur Erreichung des Rentenalters im gleichen Beruf tätig.

  • Manche sind gezwungen, zu wechseln.
  • Andere möchten ausgetretene Pfade verlassen.

Einordnung Erwerbsarbeit und neue Pfade

Im Zeitalter von Automatisierung, Digitalisierung, Robotik, Standardisierung und Normierung ist Erwerbsarbeit keine Selbstverständlichkeit mehr. Einen Karriereknick und Erwerbsarbeitslosigkeit kreuzen viele Berufsbiographien. Beide können dich unerwartet ereilen.

  • Schätze also, wenn du einer Erwerbsarbeit nachgehen kannst.
  • Gehe aber auch neue Pfade, wenn dir danach ist.
  • Hauptsache du blühst in deinem Beruf, der idealerweise auch gleich Berufung ist, auf.

Neue Wege gehen:

  • Wieso nicht den Beschäftigungsgrad reduzieren und in der restlichen Zeit einer anderen Tätigkeit nachgehen, z.B. als Berater/in oder Inhaber/in eines Online Shops oder Freizeitbeschäftigung?
  • Weshalb nicht gängigen Wege verlassen, deine Arbeitsstelle kündigen und einer Berufung nachgehen, die mit Ungewissheiten (keine Festanstellungen) gepflastert sind wie
    • freischaffende Erwerbsarbeiter/innen
    • Selbständigererwerbende
    • Künstlerinnen, Künstler und
    • Freelancer oder
    • Aussteigerin beziehungsweise Aussteiger?

Dein beruflicher Weg: Berufliche Entwicklung, Erfolg

Jeder berufliche Werdegang folgt sein eigenen Gesetzen und hat seine eigenen Erfolgsaussichten.

Berufliche Entwicklung, Berufslaufbahn und Karriere

Jede Lehrabgängerin, jeder Lehrabgänger entwickelt sich nach seinen eigenen Möglichkeiten und Kräften.
  • Berufs- und Nichtberufsunfälle, Krankheiten, Gefängnisaufenthalte, Schickschalsschläge können einige unter ihnen aus der Bahn werfen oder in ihrem Vorwärtsdrang zurückbinden.
  • Manche unter ihnen gehen entweder einen unscheinbaren oder einen spekaktulären Weg (worunter wiederum ein paar davon das Rentenalter nicht erreichen werden).
  • Andere bewegen sich im Rampenlicht auf nationalen und internationalen Bühnen.

So klar vorgegeben eine Berufslaufbahn auch sein mag, so vielversprechend und doch oft ungewiss ist die berufliche Zukunft.

Deine berufliche Zukunft wird es weisen, wohin dich deine Berufslaufbahn bringt.

Vielleicht:

  • brichst du aus dem Korsett des Wirtschaftssystems aus,
  • findest du deine berufliche Nische, die nur annäherungsweise eine Verbindung zum erlernten Beruf besitzt,
  • machst du dich als Einzelunternehmer/in selbständig,
  • bist du Unternehmensinhaber oder -beteiigter und hast mehrere Mitarbeiterinnen und -arbeiterinnen beschäftigt und bildest Lernende aus,
  • trittst du die Nachfolge als Geschäftsführerin, als Inhaber im Lehrbetrieb an,
  • steigst du im Unternehmen auf und findest deine Bestimmung als Vorgesetzte oder Vorgesetzter einer Fachabteilung oder eines Unternehmens,
  • wanderst du aus,
  • verlagerst du deinen Arbeitsort ins Ausland,
  • wechselst du deinen Beruf häufig,
  • verlaufen deine berufliche Laufbahn und dein Lebensweg nicht so geradlinig.

Berufserfolg

Beruflicher Erfolg, die eigene Berufslaufbahn und Karriere ist in grossen Teilen in deinen Händen und doch nur bedingt.

BEWERBUNGSABLAUF.ch wünscht dir viel Erfolg auf deinem Berufsweg. Und schiebe nichts auf die lange Bank!

Der Lehrberuf ist das Sprungbrett für die weitere berufliche Laufbahn und Karrieresprünge.

  • Bedenke: Beruflicher Erfolg wird von jeder Person anders definiert und eingestuft; schätzt du dich als erfolgreich ein, werten andere Personen diesen Erfolg als nicht erstrebenswert und umgekehrt.
  • Geh deinen Weg, rücksichtsvoll und sinnstiftend.