Berufslehre EBA/EFZ
Lehre / Lehrabbruch / Lehrabschluss

Kernzeitzone: Lehrbeginn - Lehrende

Lehre: Von der Schulbank in die Arbeitswelt (B25)

Deine Berufslehrzeit bricht an

Jetzt beginnt deine Lehrzeit.

Du wirst Teil des Unternehmens. Mit dem Eintritt in das Unternehmen bist du jetzt als Lernende beziehungsweise als Lernender zugleich eine Mitarbeiter, ein Mitarbeiter und eine Arbeitskollegin respektive ein Arbeitskollege.

Das Unternehmen hat alle Schritte eingeleitet, um dich ab dem ersten Lehrarbeitstag auszubilden. In manchen Lehrbetrieben beginnst du deine Ausbildung mit einem Einführungsprogramm.

Abhängig von deiner gewählten beruflichen Grundbildung, schlägst du einen Ausbildungsweg ein, der sich über 2, 3 oder 4 Ausbildungsjahre erstreckt.

Lernorte

Du arbeitest im Lehrbetrieb und besuchst die Berufsfachschule (vielleicht zusätzlich noch die Berufsmaturitätsschule) und überbetriebliche Kurse.

Jetzt verbringst du einen Grossteil deiner Zeit im beruflichen Umfeld im Unternehmen wo Arbeitszeit, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgaben vorgegeben sind.

Vertraut werden mit Umfeld und Ansprechpartner, Ansprechpartnerinnen

Du machst dich zu Anfang deiner Berufslehre mit dem Standort, deiner Arbeitsumgebung und den Unternehmensgepflogenheiten, Arbeitsrichtlinien und deinen Rechten und Pflichten vertraut. Du schliesst Bekanntschaft mit Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. Manche von ihnen hast du vielleicht schon während des Betriebsrundgangs angetroffen oder du kennst sie von der Zeit als du die Schnupperlehre gemacht hast.

Dicht an deiner Seite steht der Berufsbildner, die Berufsbildnerin. Sie/Er ist die/der Berufsbildungsverantwortliche und deine Ansprechpartnerin, dein Ansprechpartner zu allen Fragen rund um deine Berufslehre.

Schwierigkeiten und Hindernisse während der Lehre; Lehrabbruch (B26)

Probleme im Ausbildungsbetrieb oder in der Schule

Auf und Abs während der Lehre sind normal. Durchbeissen müssen sich alle Lernenden, auch diejenigen, welche ihre ideale Lehrstelle gefunden haben.

Mal läuft es im Lehrbetrieb nicht so rund, mal hakt es in der Berufsfachschule oder mit dem Lernstoff.

Häufen sich die Tiefs, warte nicht zu. Schwierigkeiten sollten frühzeitig angesprochen werden.

  • Bei Schwierigkeiten wendest du dich zuerst an die Berufsbildungsverantwortliche, den Berufsbildner.
    Er/Sie ist dein Ansprechpartner beziehungsweise Ansprechpartnerin.
  • Fragen können dir auch Lernende in höheren Lehrjahren beantworten; im gleichen Lehrbetrieb oder an der Berufsfachschule.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ist übrigens auch Anlauf- und Kontaktstelle, wenn eine Aussprache oder Klärung zwischen dir und dem Lehrbetrieb zu keinem Ergebnis geführt haben.

Das Lehrverhältnis wird vom kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamt überwacht.

Diese Kontrolle stellt sicher,

  • dass die Standards an eine berufliche Grundbildung im Ausbildungsbetrieb eingehalten werden und
  • du das Berufswissen für einen erfolgreichen Lehrabschluss (Qualifikationsverfahren) vermittelt erhältst.

Lehrabbruch

Findet sich keinen Ausweg, ist es besser die Lehre abzubrechen und entweder den Lehrbetrieb oder den Lehrberuf zu wechseln. Dieser Schritt sollte aber wohl durchdacht sein.

Wenn Durchbeissen umschlägt in sich quälen und Unwohl sein, ist es besser die Reissleine zu ziehen.

Natürlich sind nicht alle Fallstricke vorhersehbar. Mit einer gründlichen und umfassenden Berufswahl verkleinerst du das Risiko eines Lehrabbruchs:

  • Um die Wahrscheinlichkeit eines Lehrabbruchs zu verkleinern, ist es wichtig sich im Vorfeld über - beispielsweise mit einer Schnupperlehre - genauestens zu informieren über
    • den Lehrberuf
    • die Lehrstelle
    • das Unternehmen
    • die Berufsbildnerin oder den Berufsbildner und zukünftige Arbeitskolleginnen und -kollegen.
  • Zwar schützen Informationsveranstaltungen, eine Ausbildungsbetriebsbesichtigung oder eine Schnupperlehre nicht vor einem Lehrabbruch - sie geben dir jedoch Hinweise, worauf du dich einlässt, wenn du die Lehrstelle annimmst.

Vorteil Lehre und Berufsabschluss

III Wert einer Berufslehre

Wenn es in der Schule oder im Lehrbetrieb mal drunter und drüber geht, besinne dich auf den eigentlichen Kern der beruflichen Grundbildung.

Mit der Lehre schaffst du dir eine optimale Ausgangslage für deine berufliche Entwicklung und Berufslaufbahn.

III Qualifikationsverfahren

Die Lehre, d.h. die berufliche Grundbildung schliesst du mit einem Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung; Lehrabschlussprüfung) ab.

Sie ist die Belohnung für die Mühen, den Aufwand und die Strapazen, die du auf dich genommen hast. Und sie ist ein Leistungsausweis!

Qualifikationsverfahren (B27)

Lehrabschlussprüfung

Während deiner gesamten Lehrzeit hast du dir Wissen und Schulstoff angeignet. Jetzt wo das Ende der Lehre bald naht, meldet dich der Lehrbetrieb für die Abschlussprüfung an.

Mit einem Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung; Lehrabschlussprüfung) schliesst du deine Lehre, d.h. die berufliche Grundbildung ab.

  • Beim Qualifikationsverfahren kannst du den Beweis erbringen, dass du zu einer Berufsfachfrau respektive zu einem Berufsfachmann herangereift bist.
  • Jetzt zahlt sich aus, dass du in einzelnen Lehrjahren im Lehrbetrieb fleissig geschuftet beziehungsweise Berufsschulsemestern regelmässig den Lernstoff gepaukt und wiederholt hast.
  • Ein bestandenes Qualifikationsverfahren ist ein Leistungsausweis.

Prüfungsperiode

Im Mai/Juni deines letzten Lehrjahres beginnen sie, die Prüfungen.

Schon Monate vorher beginnst du, für diese Prüfungen zu lernen (beginne nicht erst auf den letzten Drücker)..

Das Qualifikationsverfahren verlangt dir einiges ab.
Über Ablauf, Termine und Programm der Abschlussprüfung informieren die Verantwortlichen der Berufsfachschule und der Lehrbetrieb.

Der Lehrbetrieb stellt seinen Lernenden in dieser Periode ein Lehrzeugnis aus.

Berufsabschluss mit eidgenössisch anerkanntem Berufstitel

Bestehst du die Prüfungen erfolgreich, hast du einen Berufsabschluss (EFZ oder EBA) mit eidgenössisch anerkannten Berufstitel erworben.

Über die Prüfungsergebnisse wirst du schriftlich via Berufsbildner/in deines Lehrbetriebs und von der Berufsfachschule informiert.