Lehrstellenangebot

Informationszeitpunkt: Angebotsbenachrichtigung

Die Drähte sind heissgelaufen.

Die Verantwortlichen des Unternehmens haben sich zu einer Wahl durchgerungen. Sie haben ihre Entscheidung gefällt.

Du wirst über die Auswahlentscheidung zum abgemachten Zeitpunkt benachrichtigt.

Entweder erhältst du zum Stichtag (Benachrichtigungstermin)

  • ein Lehrstellenangebot oder
  • kein Lehrstellenangebot.

Ein Lehrstellenangebot ist nicht automatisch eine Lehrstellenzusage.

Ein Angebotsbenachrichtigungstermin ist der Termin, an dem dir das Unternehmen seine Auswahlentscheidung kundtut.

  • Er deckt sich mit dem Auswahlentscheidungsbenachrichtigungstermin (und ist diesem gleichzusetzen).
  • Die Auswahlentscheidung ist ihm zeitlich vorgelagert.

Am Benachrichtigungstermin

  • werden alle Bewerber und Bewerberinnen über die Auswahlentscheidung informiert (Auswahlentscheidungsbenachrichtigungstermin),
    • gleichentags wie die Auswahlentscheidung oder
    • zeitlich verzögert,
  • werden häufig zeitlich gestaffelt informiert und
  • wird einer der Bewerberinnen, einem der Bewerber ein Lehrstellenangebot unterbreitet (Lehrangebotsbenachrichtigungstermin).
Die Zeitdauer zwischen Abschluss des letzten Bewerbungsgesprächs, der Auswahlentscheidung und der Lehrstellenangebotsbenachrichtigung erstreckt sich von ein paar Tagen bis zu ein paar Wochen.

Game Changer

Dieser Stichtag hat die Wirkung eines Game Changers.

  • Nimmst du das Lehrstellenangebot sofort an, hast du gleichzeitig eine Lehrstellenzusage.
    • Damit kannst du die Lehrstellensuche abhaken.
    • Du hast die Lehrstelle in der Tasche.
  • Teilweise räumen dir die Unternehmen abermals eine Zeitspanne ein, wo du das Lehrstellenangebot nochmals überdenken kannst.
  • Erhältst du kein Lehrstellenangebot, wird die Suche nach einer Lehrstelle oder Schulausbildung weitergehen müssen.

Angebotsbenachrichtigung: Rückmeldung durch Unternehmen

Da es beim Angebotsbenachrichtigungstermin um das Eingemachte geht, solltest du dich bis diesem Zeitpunkt entschieden haben.

Abhängig davon, welche Abmachung du mit dem Unternehmen getroffen hast beziehungsweise welches Vorgehen vereinbart wurde,

  • wird dich das Unternehmen benachrichtigen oder
  • meldest du dich zum vereinbarten Zeitdatum beim Unternehmen.

Im Regelfall kontaktiert dich das Unternehmen (gängiger Informationspfad).

  • Das Unternehmen wird dich über seine Auswahlentscheidung und das Lehrstellenangebot zum abgemachten Stichtag benachrichtigen.
  • Erhältst du ein Angebot, gibst du ihm Bescheid, ob du das Lehrstellenangebot verbindlich annimmst oder ablehnst.
  • Manchmal lässt dir das Unternehmen Zeit, dir das Angebot nochmals durch den Kopf gehen zu lassen.

Falls abgemacht worden ist, dass du dich beim Unternehmen meldest,

    • informierst du deinen Ansprechpartner oder deine Ansprechpartnerin - entweder den Berufsbildungsverantwortlichen oder die HR-Mitarbeiterin - darüber, wie du entschieden hast.
    • gibt das Unternehmen im Gegenzug bekannt, wie seine Entscheidung ausgefallen ist.

Angebotssicherheit

Noch ist nichts in trockenen Tüchern:

  • Entscheidest du dich für die Lehrstelle, kannst du dir nie sicher sein, ob deine Entscheidung im gleichen Sinne erwidert wird. Erst wenn das Unternehmen dich über seine Entscheidung in Kenntnis setzt, weisst du es.
  • Weder deine Entscheidung, ein allfälliges Lehrstellenangebot anzunehmen noch ein Lehrstellenangebot eines Unternehmens sind übrigens eine Garantie, dass es zu einem Lehrvertragsabschluss kommt.

Diejenige Bewerberin, derjenige Bewerber, welche/r ein Lehrstellenangebot erhält, wird häufig zuerst kontaktiert.

  • So versperrt sich das Unternehmen keinen Ausweg.
  • Es greift auf die anderen Bewerber und Bewerberinnen zurück, wenn die favorisierte Bewerberin oder der favorisierte Bewerber das Angebot ablehnt oder ausfällt.
  • Diese rücken nach, ohne jedoch davon zu erfahren, dass die favorisierte Bewerberin, der bevorzugte Bewerber abgesprungen ist.

Lehrstellenangebot

Im besten Fall unterbreitet dir der Ausbildungsbetrieb ein Lehrstellenangebot.

Angebot und Annahme/Ablehnung des Lehrstellenangebots

Lautet die Abmachung, dass sich das Unternehmen bei dir meldet, teilt es dir seine Entscheidung zum Stichtag Benachrichtungstermin mit.

Zusätzlich fragt es bei dir natürlich nach, wie denn nun deine Entscheidung ausgefallen ist.

  • Nimmst du das Lehrstellenangebot an oder lehnst du ab?
  • Ist eine Lehre für dich in diesem Unternehmen eine Zukunftsperspektive?

Der Stichtag ist der Benachrichtigungstermin, d.h.

  • der Auswahlentscheidungsbenachrichtungstermin beziehungsweise
  • der Lehrstellenangebotsbenachrichtigungstermin (für die Bewerberin, den Bewerber, für welche/n sich das Unternehmen entschieden hat).
  • der Lehrstellenabsagetermin (für alle abgelehnten Bewerber und Bewerberinnen).

Zu diesem Benachrichtigungstermin solltest du dich vergewissert und entschieden haben, ob du die Lehre antreten möchtest oder nicht.

Manche Unternehmen geben dir noch eine Bedenkzeit, während der du dir nochmals überlegen kannst, ob du das verbindliche Lehrstellenangebot seitens des Unternehmens annehmen möchtest oder nicht.

Termine

Im Verlauf der Lehrstellenbesetzung kommen folgende Termine ins Spiel:

  • Zwischenrückmeldungstermin
    • Du kontaktierst das Unternehmen unaufgefordert.
    • Du bekräftigst dein Interesse an der Lehrstelle und meldest es dem Unternehmen zurück.
    • Du bedankst dich für das vorangegangene Bewerbungsgespräch.
  • Auswahlentscheidungstermin
    • An diesem Zeittermin trifft das Unternehmen beziehungsweise das Gremium seine Auswahlentscheidung.
    • Es entscheidet sich für einen der Bewerber oder eine der Bewerberinnen.
  • Auswahlbenachrichtigungstermin
    • Zu diesem Zeitpunkt wirst du über die Auswahlentscheidung des Unternehmensgremiums informiert (Auswahlentscheidungsbenachrichtungstermin)
    • Das Unternehmen gibt an diesem Stichtag das Ergebnis seiner Entscheidung bekannt.
    • Die Auswahlentscheidung geht - für die ausgewählte Bewerberin, den ausgewählten Bewerber - mit einem Lehrstellenangebot einher (der Auswahlbenachrichtigungstermin deckt sich mit dem Angebotsbenachrichtigungstermin ).
    • Für die abgelehnten Bewerber und Bewerberinnen kommt die Entscheidung einer Lehrstellenabsage gleich; sie erhalten kein Lehrstellenangebot(der Auswahlbenachrichtungstermin entspricht dem Lehrstellenabsagetermin).
  • Lehrstellenangebotsbenachrichtigungstermin
    • Am Benachrichtigungstermin kontaktiert dich das Unternehmen oder du kontaktierst das Unternehmen, abhängig welche Abmachung getroffen wurde.
    • Hat sich das Unternehmen für dich entschieden, unterbreitet es dir zu diesem Zeitpunkt ein verbindliches Lehrstellenangebot.
    • Nimmst du dieses Lehrstellenangebot unmittelbar an, hast du gleichzeitig eine Lehrstellenzusage zugesichert.
  • Lehrstellenzusagetermin
    • Bestätigst du das Lehrstellenangebot sofort verbindlich, wandelt sich das verbindliche Lehrstellenangebot in eine Lehrstellenzusage.
    • In diesem Fall entspricht der Angebotsbenachrichtigungstermin gleichzeitig dem Lehrstellenzusagetermin.
  • Rückmeldungstermin für Lehrstellenzusage oder -absage
    • Gewährt dir das Unternehmen, nachdem es dir ein verbindliches Lehrstellenangebot gemacht hat, nochmals eine Frist, wo du dir das Angebot durch den Kopf gehen lassen kannst, wird es mit dir einen Rückmeldungstermin vereinbaren.
    • An diesem Termin gibst du deine endgültige Entscheidung ab.
    • Spätestens zu diesem Zeitpunkt wandelt sich ein Lehrstellenangebot in eine Lehrstellenzusage, falls du das Angebot annimmst(oder eine Lehrstellenabsage, falls du das Angebot ablehnst).

In jedem Fall schliesst sich für den ausgewählten Bewerber, die ausgewählte Bewerberin ein weiterer Termin an, auf den alle Schülerinnen und Schüler, die sich beworben haben, hoffen und mit Sehnsucht erwarten:

  • Lehrvertragsunterzeichnungstermin
    Für die Unterzeichnung des Lehrvertrags findet ein Gespräch mit der Berufsbildnerin beziehungsweise dem Berufsbildungsverantwortlichen, der Personalverantwortlichen, dir und deinen Eltern statt.

Ergebnisausgang: Fälle

Weder das Unternehmen weiss zu diesem Stichtag, ob sein Lehrstellenangebot verbindlich angenommen wird, noch die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber weiss, ob sie oder er ein Lehrstellenangebot erhält.

Grundsätzlich können folgende Fälle auftreten (Matrix)

  • Lehrstellenangebot für favorisierten Bewerber, favorisierte Bewerberin: Bewerber/in nimmt dieses an.
    • Damit kommt es zu einer Lehrstellenzusage.
  • Lehrstellenangebot für favorisierte Bewerberin, favorisierten Bewerber: Bewerberin, Bewerberin lehnt dieses ab.
    • Eine andere Bewerberin, ein anderer Bewerber, rückt nach.
  • Kein Lehrstellenangebot für Bewerber, Bewerberin, der/die das Angebot eigentlich angenommen hätte.
  • Kein Lehrstellenangebot für Bewerber, Bewerberin, der/die das Angebot sowieso abgelehnt hätte, d.h. ihre/seine Bewerbung noch zurückgezogen hätte.

Lehrstellenangebot ist keine Lehrstellenzusage

Ein Lehrstellenangebot Lehrstellenangebot heisst nicht automatisch eine Lehrstellenzusage.

Umgekehrt bedeutet kein Lehrstellenangebot nicht automatisch eine Lehrstellenabsage.

Sagt die bevorzugte Bewerberin, der bevorzugte Bewerber ab, wird das Unternehmen

  • sich auf eine andere Bewerberin, einen anderen Bewerber besinnen müssen,
  • die Lehrstelle nochmals ausschreiben müssen, oder
  • im schlechtesten Fall die Lehrstelle nicht besetzen.

Warst du zuerst nicht erste Wahl, kann sich die Lage plötzlich zu deinen Gunsten wenden; selbst wenn du schon eine Absage für diese Lehrstelle erhalten hast.
Dann nämlich, wenn

  • die vom Unternehmen bevorzugte Bewerberin oder der bevorzugte Bewerber das Angebot für die Lehrstelle ausschlägt.
  • diese ihre Bewerberung beziehungsweise dieser seine Bewerbung aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit zurückziehen muss.

Wie wichtig es ist, sich auch bei einer Bewerbungsabsage zu bedanken und zu betonen, dass du an der Lehrstelle interessiert gewesen bist, zeigt sich bei solchen Ereignissen:

  • Das Unternehmen erinnert sich vielleicht besser an dich, wenn es die vorher nicht berücksichtigten Bewerber, Bewerberinnen kontaktiert.
  • Vielleicht bist du beim ersten Anlauf nur knapp gescheitert und ist deine Mail ausschlaggebend, dich anzufragen und sich für dich zu entscheiden.

Frist: Verbindlichkeit von Lehrstellenangebot und Lehrstellenzusage

Das Unternehmen räumt dir manchmal nach der Unterbreitung des Lehrstellenangebots eine Frist ein, um dich endgültig und verbindlich zu entscheiden.

  • Das heisst, es erwartet von dir eine verbindliche Zusage bis zu einem festgelegten Rückmeldungstermin.
  • Die Annahme des Lehrstellenangebots alleine ist nämlich nicht verbindlich.

Das Lehrstellenangebot und darauf folgend die Zusage für die Lehrstelle erhältst du im November/Dezember des 9. Schuljahres, jedoch spätestens im letzten Jahr des 9. Schuljahres.

Dieser Zeitplan widerspiegelt nicht immer die zeitlichen Verhältnisse wieder.

  • Wird die Lehre später ausgeschrieben, so verschiebt sich der Zeitpunkt des Lehrstellenangebots und der Lehrstellenzusage gegebenenfalls nach hinten.
  • Umgekehrt, wenn die Lehrstelle früher ausgeschrieben worden ist, verlagert sich der Zeitpunkt nach vorne.

Versichere dich der Wahl des Lehrberufs und Lehrbetriebs

Bevor du eine verbindliche Zusage für ein Lehrstellenangebot triffst, solltest du dich nochmals und gründlich vergewissern und absichern, dass

  • du dich für eine Lehrstelle (und natürlich auch einen Lehrberuf) entschieden hast, für die du brennst (vergegenwärtige dir nochmals die Dauer einer Berufslehre in diesem Berufsfeld)
  • für einen Lehrbetrieb beworben hast, der zu dir passt

Achte darauf, dass du auf einen Lehrbetrieb triffst, der

  • hohe Ausbildungsstandards (hohes Ausbildungsniveau) setzt, denen ein klares Berufsbildungs-/Ausbildungskonzept zugrunde liegt,
  • die berufliche Grundbildung an geänderte Anforderungen flexibel anpasst,
  • dich fördert und dich optimal auf den Arbeitsmarkt nach der Berufslehre vorbereitet,
  • dir, während du im Betrieb arbeitest, Zeit gibt, um zu lernen oder zu üben,
  • deine Leistung auch mal lobt,
  • eine feste Ansprechsperson hast, die Zeit für dich aufwendet und Zeit hat, sich um deine Ausbildung zu kümmern (inbesondere auch in Kleinunternehmen).
    Dazu zählen:
    • Berufsbildner/in, Berufsbildungsverantwortliche/r
    • Teamleiter, -leiterin, Lehrlingsbetreuer/in
    • Vorgesetzte/r,
  • dir zeitgemässe Arbeitsplatzbedingungen (Infrastruktur, Werkzeug-/Maschinenausstattung, Informatik) bietet,
  • der dich anständig behandelt und in dem das Arbeitsteam umgänglich ist,
  • in dem eine angenehme Arbeitsatmosphäre und ein wohltuendes Unternehmensklima herrschen,
  • dich abwechslungsreiche und abteilungsübergreifende Aufgaben erledigen lässt,
  • der dir einen Einblick in verschiedene Fachabteilungen und Arbeitstechniken gewähren lässt,
  • dich auch in schwierigeren Phasen (z.B. Stolpersteine in der Berufsfachschule, Probleme zu Hause, persönliche Schwierigkeiten) unterstützt,
  • dir eine wettbewerbsfähige Berufsbildung bietet und
  • dir optimale berufliche Bedingungen schafft für deine berufliche Zukunft.

Nicht nur der Lohn zählt

Bedenke: Bei der Lehrstellenwahl ist weder der Lehrstellenlohn noch das spätere Entgelt (Lohn) im Beruf die bestimmende Entscheidungsgrösse.

Falls du bei der Wahl des Lehrbetriebs unsicher bist,

  • frage Lernende oder Mitarbeitende, die schon im Unternehmen arbeiten.
  • recherchiere in Unternehmensbewertungsportalen wie GLASSDOOR (www.glassdoor.ch) oder KUNUNU (www.kununu.com); hier sind häufiger mittlere und grössere Unternehmen vertreten.

Am Besten ist immer noch, wenn du dir vorher ein eigenes Bild vom Unternehmen gemacht hast (z.B. mit Hilfe einer Schnupperlehre).

Falls du bei der Wahl des Lehrbetriebs unsicher bist, frage Lernende oder Mitarbeitende, die schon im Unternehmen arbeiten.

Es gibt auch Unternehmensbewertungsportale wie GLASSDOOR (www.glassdoor.ch) oder KUNUNU (www.kununu.com), wo Unternehmen von deren aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitenden bewertet werden.

  • Auf diesen Portalen werden in der Regel mittlere und grosse Unternehmen bewertet.
  • Kleinunternehmen wie z.B. Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe wirst du dort eher nicht vorfinden.
  • Nimm nicht jede Bewertung für bare Münze.
  • Bilde dir ein eigenes Urteil vom Lehrbetrieb beispielsweise mit einer Schnupperlehre. >ABGLEICH 4

Lehrstellen- und Schuloptionen

Wie du dich entscheidest, ob du das Angebot ausschlägst oder nicht, hängt auch von deinen anderen Lehrstellenoptionen (und Schuloptionen) ab.

Wie wählerisch du bist, hängt von deinen Lehrstellen-/Schulausbildungsoptionen ab:

  • Hast du nur diese eine Lehrstelle, die dir angeboten wird, ist es nicht verkehrt, auf das Angebot einzugehen.
    • Es wäre aber falsch, diese Lehrstelle anzunehmen, nur alleine deswegen, damit du eine Lehrstelle hast.
  • Bist du in der behaglichen Lage, zwischen mehreren Lehrstellenangeboten auswählen zu können, solltest du deren Vor- und Nachteile abwägen und dich zu einem Lehrstellenangebot durchringen.
    • Bevor du ein Lehrstellen ablehnst, solltest du sichergehen, dass du den Zuschlag für eine andere Lehrstelle auf sicher hast.
    • Sonst stehst du plötzlich mit leeren Händen da.
  • Vielleicht machst du noch einen Schlenker und entscheidest dich für eine Schulausbildung?

Abwägung: Mehrere Lehrstellenangebote?

Liegen dir mehrere Lehrstellenangeboten vor?

Hast du mehrere Lehrstellenangebote von diversen Unternehmen erhalten, fallen dir die Wahl und die Entscheidung möglicherweise nicht so einfach.

  • Wäge die Vor- und Nachteile der Lehrstellenangebote gegeneinander ab.
  • Vergleiche erneut die Anforderungen der Lehrstelle und die Lehrarbeitsplatzbedingungen des jeweiligen Unternehmens mit deinen Ansprüchen und Erwartungen an einen Beruf und eine Lehrstelle.
  • Ringe dich für die, deiner Ansicht nach beste Lehrstelle durch und sag dem Ausbildungsunternehmen zu.

Sage anderen Unternehmen, bei denen du dich für eine Lehrstelle beworben hast erst ab, wenn du unumstösslich eine verbindliche Lehrstellenzusage eines Unternehmens hast; sonst stehst du plötzlich ohne Lehrstelle da.

Folgeschritt: Lehrstellenzusage

Lehrstellenzusage Unternehmen

Du hast die Hürde des Einstellungsinterviews und der Folgegespräche gemeistert.

Das Lehrstellenangebot des Unternehmens steht. Nimmst du das Angebot für eine Lehre an

Je schneller das Lehrvertragsverhältnis eingetütet ist, umso besser:

  • Gegebenenfalls buhlen auch andere Unternehmen um diese Bewerber und Bewerberinnen.
    • Sie könnten schneller zuschlagen und
    • die Bewerberin, den Bewerber noch wegschnappen.
  • Bewerberinnen und Bewerber könnten noch abspringen.
    • Sie haben meistens mehrere Bewerbungen am Start.
    • Aussichtsreiche Bewerber und Bewerberinnen können meistens nicht nur aus einem einzigen Lehrstellenangebot auswählen (sie prüfen mehrere Lehrstellenangebote).

Es drängt auf eine Lehrstellenzusage.

Es hofft, dass die Bewerberin, der Bewerber das Lehrstellenangebot verbindlich annimmt.

Nimmst du es an, wird aus dem Lehrstellenangebot eine Lehrstellenzusage.

Deine Zusage für die Lehrstellen und die Zusage für die Lehrstelle durch das Unternehmen werden erst und ausschliesslich rechtsverbindlich durch die Unterschrift auf dem Lehrvertrag. Diesen Lehrvertrag wird dir durch das Unternehmen ausgehändigt.

  • Erst wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben, wird das Lehrstellenverhältnis besiegelt
  • Wenn der Lehrarbeitsvertrag unterzeichnet ist, ist alles unter Dach und Fach, oder?
    Nein, noch nicht ganz: Das kantonale Berufsbildungs- und Mittelschulamt muss den Lehrvertrag genehmigen

Information

Unmittelbar nach der Lehrstellenzusage seitens des Unternehmens und der verbindlichen Annahme des Lehrstellenangebots seitens der Bewerberin, des Bewerbers wird dich das Unternehmen über das weitere Vorgehen informieren.