Bewerbungsphase
Vorarbeiten / Vorleistungen Lehrstellenbewerbungen

Kernzeitzone: 2. Semester 8. Schuljahr - 1. Semester 9. Schuljahr

Bandzeitzone: - 2. Semester 9. Schuljahr

Lehrstellensuche (B11)

Wie die meisten Schülerinnen und Schüler hast du deine Berufswahl meistens auf 2- 3 Lehrberufe eingegrenzt.

Unter diesen Lehrberuf bevorzugst du günstigenfalls 1 Lehrberuf, für den du dich entscheidest.

Nachdem du deine Entscheidung für einen Lehrberuf getroffen hast, beginnst du damit, eine passende Lehrstelle zu finden.

  • Du suchst nach einer Lehrstelle in einem Lehrbetrieb, welcher einen Ausbildungsplatz in deinem Berufsfeld anbietet.
  • Die Suche nach einer Lehrstelle beginnt schon, bevor Unternehmen Lehrstellen ausschreiben.

Für deine Lehrstellensuche greifst du auf Lehrstellenverzeichnisse zurück.

  • Das Lehrstellenverzeichnis LENA ist der offizielle Lehrstellennachweis der Schweiz.
  • Es ist aber nicht das einzige Verzeichnis, wo offene Lehrstellen aufgelistet werden.

Lehrstellen werden von Lehrbetrieben häufig zuerst auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.

Dort findest du häufig auch Informationen zum Lehrberuf (pro Ausbildungslehrjahr) und Hinweise zum Bewerbungsvorgehen.

Vorableistungen (B12)

Vorarbeiten Lehrstellenbewerbung

Bei einer Lehrstellensuche verfolgst du das Ziel, eine Lehrstelle und einen Ausbildungsbetrieb zu finden, die dich ansprechen.

Erstelle deine Bewerbungsdokumente schon, bevor du dich das erste Mal bewirbst (Grundstock). Du brauchst dann bei einer veröffentlichen Lehrstelle die Dokumente (z.B. Anschreiben) nur noch an das Unternehmen anpassen.

Vorarbeiten bei Schulausbildung

Hast du dich für den Ausbildungsweg Schule (Mittelschule) entschieden, bereitest du dich auch hier auf diese weiterführende Schule vor und meldest dich bei einer Schule an.
Hier sind die Anmeldungstermine (und die Zulassungsbedingungen) zu beachten.

Grundlagentest (B13)

Die Phase der Lehrstellenauschreibungen und -bewerbungen hat begonnen.

Manche Unternehmen und Branchen verlangen einen Grundlagentest bei der Bewerbung für eine Lehrstelle.

  • Einen solchen Eignungstest absolvierst du normalerweise vor den Herbstferien in der 9. Schulklasse (Mitte September/Oktober).
  • Die Tests setzen den Schulgrundstoff der 8. Schulklasse voraus.
  • Das Testergebnis legst du deiner Bewerbung bei.

Aufnahmeprüfungen und Anmeldung

An Lehrwerkstätten, Fachschulen und Mittelschulen werden in dieser Zeit auch die Aufnahmeprüfungen durchgeführt. Erkundige dich nach den Anmeldungsterminen und -verfahren.

Schülerinnen und Schüler, die im 9. Schuljahr ins Gymnasium übertreten, melden sich im 8. Schuljahr für diese Mittelschule an.

Ab dem Dezember des 9. Schuljahres melden sich Schülerinnen und Schüler für weiterführende Schulen (z.B. Fachmittelschule), Brückenangebote und Zwischenlösungen an.

  • Das Anmeldungszeitintervall erstreckt sich von Dezember des 9. Schuljahres bis Juli des 9. Schuljahres.

Lehrstellenausschreibungen (U14)

Zeitpunkt Lehrstellenausschreibungen

Überwiegend im 1. Semester des 9. Schuljahres beginnen die Unternehmen, ihre Lehrstellen auszuschreiben.

Eigentlich, sofern sie sich an den Berufsbildungskodex halten.

  • Eigentlich, denn der Zeitpunkt, Lehrstellen auszuschreiben, rückt immer nach weiter vorne.
  • Selbst in den Lehrstellenverzeichnissen der Berufsberatungen der Kantone werden erste Lehrstellen teilweise schon früher publiziert,
    • also z.B. im 2. Semester des 8. Schuljahres für den Lehrstellenbeginn des Folgejahrs nach dem 9. Schuljahr,
    • also noch während du in der 8. Schulklasse bist.
  • In manchen Lehrberufen und/oder bei manchen Lehrbetrieben werden Schülerinnen und Schüler schon im 7. Schuljahr umworben.

Unternehmen die Lehrstellen zu vergeben haben, veröffentlichen diese Lehrstellen beispielsweise

  • online auf der eigenen Unternehmenswebseite
    • Manchmal werden die Lehrstellen auf der Unternehmenswebseite früher veröffentlicht als im Lehrstellennachweis
  • im Lehrstellennachweis (LENA)
  • im Lehrstellenverzeichnis von YOUSTY
  • in Zeitungen und Zeitschriften
  • Lehrstellenplattformen
  • auf Online-Stellenplattformen (Jobbörsen)

Im besten Fall weisst du schon am Ende des 8. Schuljahres beziehungsweise zu Beginn des 9. Schuljahres, welchen Beruf du ergreifen möchtest.

Je sicherer du dir darin bist, desto gezielter kannst du deine Lehrstellensuche angehen und desto schneller fallen dir, für dich geeignete Lehrstellen auf.

Bist du dir noch nicht so sicher, besteht noch längst kein Grund zur Unruhe und Hektik.

Gelassenheit

In Panik zu verfallen, ist nicht angebracht.

  • Viele Schüler und Schülerinnen wissen zu diesem Zeitpunkt, d.h. zu Beginn des 9. Schuljahres noch nicht oder nicht genau, wie es beruflich weitergehen soll.
  • Ausserdem wissen einige Schüler und Schülerinnen noch nicht, ob sie die schulischen Voraussetzungen für eine weiterführende Schule erfüllen (dies klärt sich erst gegen Ende des Jahres mit dem Zwischenzeugnis).

Deine Lehre rückt noch lange nicht in Weite ferne.

  • Denn bei vielen Lehrberufen werden im Verlauf des ganzen 9. Schuljahres neue Lehrstellen geschaffen und ausgeschrieben;
  • sogar manchmal erst kurz vor dem Beginn der Lehre im August nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit.

Start mit Lehrstellenbewerbungen

Zeitgleich mit den Lehrstellenausschreibungen beginnst du dich für Lehrstellen für das Folgejahr zu bewerben. Dieses Folgejahr ist dein erstes Jahr nach Schulaustritt.

Da manche Ausbildungsunternehmen ihre Lehrstellenplätze schon früher ausschreiben, bist du gegebenenfalls aufgefordert, dich früher zu bewerben, also beispielsweise schon im 8. Schuljahr.

Zwar werden die Lehrstellen, für die du dich bewirbst, üblicherweise im 9. Schuljahr ausgeschrieben und gegebenenfalls besetzt.

Du trittst die Lehrstelle aber erst im darauffolgenden Jahr, also nach Abschluss des 9. Schuljahres und damit deiner obligatorischen Schulzeit an.

Einige Lehrstellen werden nicht jedes Jahr ausgeschrieben. Wird eine Lehrstelle beispielsweise nur alle 2 Jahre besetzt, musst du gegebenenfalls die Zeit zwischen Ende obligatorische Schulzeit und Lehrbeginn mit einem Zwischenjahr überbrücken.

Zeitfenster

Das Zeitfenster zwischen dem Zeitpunkt, an dem sich das Unternehmen für eine Bewerberin oder einen Bewerber entscheidet und dem Lehrstellenantritt ist von Lehrstelle zu Lehrstelle verschieden.

Natürlich werden nicht alle Lehrstellen im 1 Semester des 9. Schuljahres besetzt.

  • Die einen Lehrstellen werden schon früher vergeben.
  • Für andere Lehrstellen findet sich gar keine Bewerberin oder kein Bewerber.
  • Andere Lehrstellen wiederum werden erst kurz vor Ende des 9. Schuljahres mit einem oder einer Lernenden besetzt.
  • Andere Lehrstellen werden zwar im Zeitfenster vergeben, jedoch nur nur periodisch, d.h. beispielsweise nur alle 2 oder 3 Jahre.

Das Zeitintervall zwischen Lehrstellenausschreibung, Lehrstellenvergabe und Lehrbeginn fällt deshalb manchmal länger oder kürzer aus.

Schülerinnen und Schüler bewerben sich normalerweise Anfang des 9. Schuljahres (1. Semester) auf Ausbildungsplätze.

  • Sie beziehen sich auf die, normalerweise im 1. Semester des 9. Schuljahres durch Lehrbetriebe ausgeschriebenen Lehrstellen.
  • Diese Ausbildungsplätze werden vorwiegend im 1. Semester des 9. Schuljahres besetzt.
    • Die Berufslehre beginnen die Schülerinnen und Schüler aber erst im darauffolgenden Jahr (Folgejahr nach der obligatorischen Schulzeit).
  • Die Lehrstellen beziehen sich folglich auf das nächste Jahr, auf das Jahr, an dem du das 9. Schuljahr beendest hast (nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit).

Dieses Zeitfenster der Bewerberauswahl und Lehrstellenvergabe ist nicht starr.

  • Unternehmen schaffen auch nach Ablauf dieses Zeitfenster, teilweise erst im Verlaufe des 9. Schuljahres, Lehrstellen.
    • Das heisst, dass diese Unternehmen Lehrstellen auch nach diesem Zeitfenster ausschreiben und/oder Lehrstellen besetzen.
    • Manche Lehrstellen werden teilweise sogar erst kurz vor Lehrbeginn besetzt (also kurz vor Abschluss deines 9. Schuljahres).
  • Fällst du also aus dem Zeitraster, ergibt sich auch nach dem Zeitfenster Gelegenheit auf eine unbesetzte Lehrstelle zu treffen.
  • Gerade wenn du dir über deine berufliche Ausrichtung noch nicht sicher bist oder die Lehrstellensuche schwieriger ausfällt, ist der Zug also noch lange nicht abgefahren.
  • Lehrstellen, die nicht sofort besetzt werden können, müssen übrigens keinen Haken haben. Oft sind es gerade diese Lehrstellen, die dich auf den zweiten Blick begeistern werden.

Vorverschiebung des Zeitpunkts der Lehrstellenausschreibung

Das Zeitintervall, ab dem Lehrstellen ausgeschrieben werden, hat sich teilweise nach vorne verschoben.
Die Lehrstellen werden schon ab dem 2. Semester des 8. Schuljahres beziehungsweise ab Beginn des 1. Semesters des 9. Schuljahres für das Folgejahr ausgeschrieben, und nicht erst später im 1. Semester des 9. Schuljahres.

Mitunter werden Schülerinnen und Schüler des 7. Schuljahres umworben.

  • Das heisst jedoch auch, dass du dich für solche früh ausgeschriebene Lehrstellen im 7. Schuljahr beziehungsweise im 8. Schuljahr und nicht erst zu Beginn deines letzten Schuljahres, d.h. des 9. Schuljahres bewirbst.
  • Am Lehrantrittszeitpunkt ändert sich nichts: Deine Lehre beginnst du unmittelbar nach Abschluss deiner offiziellen Schulzeit, im darauffolgenden Jahr, d.h. nach dem Ende des 9. Schuljahres.

Absprachen

Eigentlich wären hier verbindliche Absprachen zwischen den Unternehmen angebracht. Es wäre also sinnvoll, dass sich Unternehmen (Arbeitgeber) darauf einigen, Lehrstellen nicht vor einem bestimmten Datum zu vergeben.

Solche Absprachen scheitern jedoch häufig oder werden trotzdem unterlaufen. Der Anreiz, der mit dem Vorpreschen verbunden ist, ist für das einzelne Unternehmen zu gross.

Halten sich aber einzelne Unternehmen nicht an einen spezifischen Zeitpunkt für die Lehrstellenvergabe, schaden sie letztendlich sich selbst. Ein Teufelskreis beginnt, da nun auch die anderen Unternehmen nicht hinten anstehen wollen und ihre Lehrstellen auch früher ausschreiben und zu besetzen versuchen.

  • Vereinbarungen also, dass Lehrbetriebe mit der Rekrutierung von Lernenden nicht vor dem 1. Semester des 9. Schuljahres und mit der Besetzung von Lehrstellen nicht in diesem 1. Semester (also im 9. Schuljahr) beginnen sollten, werden also immer weniger eingehalten oder gar hinfällig.
  • Obschon sich die meisten Lehrbetriebe daran halten, nicht zu Beginn des 1. Semester des 9. Schuljahres mit der Personalrekrutierung von Lernenden zu beginnen und erst später im 1. Semester des 9. Schuljahres Lehrstellen zu vergeben, nehmen die Fälle von Unternehmen, die ausscheren, zu.
  • Lehrstellen, insbesondere populäre, werden frühzeitig vergeben, obschon die Lehrverhältnisse typischerweise erst in einem Jahr beginnen.
  • Manche Schüler und Schülerinnen haben eine Lehrstellenzusage schon im 2. Semester des 8. Schuljahres. Häufig werden Lehrstellen innerhalb von drei Monaten ab Zeitpunkt Lehrstellenausschreibung im 1. Semester des 9. Schuljahres besetzt.
    • Das 9. Schuljahr hat also noch nicht oder gerade erst begonnen und schon haben haben sich die Schülerinnen und Schüler für einen Lehrberuf verpflichtet.

Folgen der Vorverschiebung von Lehrstellenausschreibung und Lehrstellenbesetzung

Vordergründig bringt diese zeitliche Vorverschiebung Vorteile mit sich: Die Unternehmen wissen, dass sie ihre Lehrstelle besetzen konnten und der Schüler oder die Schülerin kann die Lehrstellensuche abschliessen. Die Unternehmen gehen davon aus, dass sie sich die besten Bewerber und Bewerberinnen haben sichern können.

  • Doch: Hat sich der Schüler oder die Schülerin ein umfassendes Bild über Berufe gemacht, hat er/sie alle beruflichen Optionen ausgelotet oder hat er/sie sich zu schnell für einen Beruf entschieden? Hat er/sie einfach zugesagt, um eine Lehrstelle auf sicher zu haben?
  • Und welche Informationen (ausser den Schulnoten) hat das Unternehmen über die Schülerin oder den Schüler, d.h. über die Lehrstellenkandidat/in? Hat diese/r schon eine Schnupperlehre gemacht oder fehlt ein Schnupperlehrbericht, worauf sich das Unternehmen bei seiner Entscheidung mit abstützen kann?

Wenn Unternehmen immer früher mit der Lernendenrekrutierung, -selektion (und Lehrstellenbesetzung) beginnen, müssen die Schüler und Schülerinnen zwangsläufig nach- und mitziehen.

  • Manche Schüler und Schülerinnen bewerben sich gemäss nationalem Lehrstellenbarometer beispielsweise schon vor den Sommerferien des 8. Schuljahres das erste Mal (also noch während des 8. Schuljahres).
  • Häufig sind diese mit Schnupperlehren verbunden, die schon im 8. Schuljahr gemacht werden.
    Diese sind wiederum wichtig und Bedingung für die Bewerbung auf eine Lehrstelle (und damit die Auswahl von Lernenden durch die Lehrbetriebe).

Trotz der eigentlich vorteilhaften Absprachen, sind die Unternehmen nicht daran gebunden. Denn die Zeitperiode für die Lehrstellenvergabe ist in der Schweiz im Grunde genommen zeitlich nicht vorgegeben.

Das heisst für dich, dass du dich den zeitlichen Gegebenheiten anpassen musst. Lasse dich aber nicht unter Druck setzen.

  • Es trifft keineswegs zu, dass die besten Lehrstellenplätze am schnellsten vergeben sind.
    • Es gibt nämlich Unternehmen, die sich an Termine für Lehrstellenausschreibung und -vergabe halten. Aus einem einfachen Grund: Sie müssen sich nicht beeilen, weil sie sich sicher sind, dass sich die geeigneten Lernenden (von alleine) bewerben werden.
    • Ein Unternehmen, welches für seine vorbildliche Lehrlingsausbildung bekannt ist, spricht sich bei den Lehrstellensuchenden und Eltern nämlich schnell herum.
  • Es schadet nie, sich frühzeitig zu bewerben, es verschafft dir aber bei Unternehmen die sich an das Zeitfenster für Lehrstellenausschreibungen halten, keine Vorteile, gerade weil sich diese Unternehmen an das Zeitfenster im Sinne der Absprache halten.

Das heisst: Selbst bei begehrten Lehrstellen und Lehrberufen sind nicht alle Lehrstellen sofort und frühzeitig besetzt und vergeben. Die Mehrheit der Unternehmen hält sich noch an den Berufsbildungskodex.