Bewerbungsphase
Bewerbungen

Kernzeitzone: 1. Semester 9. Schuljahr - 2. Semester 9. Schuljahr

Bandzeitzone: 1. Semester 7. Schuljahr - 2. Semester 9. Schuljahr

Bewerbungen (B15)

Zeitpunkt Lehrstellenbewerbungen

Du musstest dich vielleicht schon für eine Schnupperlehre während des 8. oder 9. Schuljahres bewerben. Oder zumindest deine Bewerbungsdokumente (z.B. Lebenslauf) abgeben, bevor du deinen Schnuppertag oder deine Schnupperlehre antreten konntest.

Auf diese Bewerbungsdokumente kannst du bei deinen Bewerbungen für Lehrstellen zurückgreifen.

Du beginnst dich im 1. Semester des 9. Schuljahres für Lehrstellen zu bewerben.

  • Kurz zuvor oder genau zu diesem Zeitpunkt haben Unternehmen ihrerseits angefangen, ihre Lehrstellen zu veröffentlichen, d.h. auszuschreiben.
  • Dieses Zeitfenster der Lehrstellenausschreibung beginnt
    • normalerweise ab dem 1. Semester des 9. Schuljahres für Lehrstellen,
    • manchmal auch schon im 2. Semester des 8. Schuljahres.
  • Diese Lehrstellen beziehen sich immer auf den Lehrstellenbeginn im Folgejahr.
    • Das Folgejahr ist das Jahr, an dem die obligatorische Schulzeit endet und
    • du mit deiner Lehre beginnst.
  • Ausnahme sind Lehrstellen, die nur periodisch besetzt werden oder Vorbedingungen stellen.
    • Nicht alle Lehrstellen werden jährlich besetzt, sondern beispielsweise nur alle 2 oder 3 Jahre.
      • Beendest du das 9. Schuljahr zu einem Zeitpunkt, an dem kein Lehrstelle vergeben wird, verzögert sich der Lehrbeginn.
      • In diesem Fall kannst du die Lehrstelle erst mit einer Zeitverzögerung (Zwischenjahr) antreten.
    • Andere Lehrstellen wiederum erfordern eine Vorbildung oder einen Vorkurs.

Du bewirbst dich also im Verlaufe des 9. Schuljahres (manchmal auch schon im 2. Semester des 8. Schuljahres) für Lehrstellen, für die Zeitperiode, die sich unmittelbar an das 9. Schuljahr anschliesst.

  • Mit dem Austritt aus der Schule, dem Abschluss der obligatorischen Schulzeit beginnt deine berufliche Grundbildung.
  • Deine Lehre fängst du also unmittelbar nach dem 9. Schuljahr an.
  • Ausnahme sind Lehrstellen, welche nicht alle Jahre vergeben werden oder mit Vorbedingungen behaftet sind. In diesen Fällen verzögert sich der Lehrbeginn.

Zeitpunkt Eingang von Bewerbung

Für Lehrstellen, die ab 1. Semester des 9. Schuljahres ausgeschrieben worden sind, treffen die ersten Bewerbungen normalerweise kurz darauf - also auch im 1. Semester des 9. Schuljahres - beim Unternehmen ein.

Eigentlich.
Wie der Zeitpunkt der Lehrstellenpublikation auf Unternehmenswebseiten und in Lehrstellenverzeichnissen hat sich auch dieser Zeitpunkt nach vorne verschoben.

Wegen dieser Vorverlagerung des Zeitpunktes von Lehrstellenausschreibungen gehen Bewerbungen vermehrt schon ab dem 2. Semester des 8. Schuljahres bei den Unternehmen ein.

Unternehmen nehmen Bewerbungen bis zu dem, von ihnen angegebenen Abgabetermin entgegen.

Deine Bewerbung

Sobald also die Lehrstelle ausgeschrieben worden ist, ist die Bahn frei, dich zu bewerben.

Mit dem Versand deines Bewerbungsdossiers spielst du den Ball dem Unternehmen zu.

  • Jetzt ist das Unternehmen an der Reihe.
    Hast du deine Bewerbungsunterlagen eingereicht, d.h. ist dein Bewerbungsdossier eingegangen, bestätigt dir das Unternehmen dessen Erhalt.
  • Ab dem Zeitpunkt, an dem die Bewerbungen eingehen, beginnt das Unternehmen mit der Lernendenselektion.

Spätestens wenn alle Bewerbungen eingetrudelt sind, fängt das Unternehmen mit der Vorauswahl der Bewerber*innen an.

  • Viele Unternehmen warten den Eingang aller Bewerbungen ab, bevor sie mit der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für die Lehrstelle beginnen.
  • Das Unternehmen wird eine erste Vorauswahl treffen und sich bei dir wieder melden.
  • Diejenigen Bewerber*innen, welche die erste Bewerbungshürde geschafft haben, werden an Bewerbungsgesprächen teilnehmen

Die Verantwortlichen im Unternehmen entscheiden sich danach für eine Bewerberin oder einen Bewerber

  • Im Idealfall fällen sie im 1. Semester des 9. Schuljahres eine Entscheidung für einen Bewerber oder eine Bewerberin.
  • In manchen Fällen entscheiden sich Unternehmen früher oder später
    • beispielsweise wenn eine Lehrstellenausschreibung schon im 2. Semester des 8. Schuljahres erfolgt ist und sich geeignete Bewerber*innen auf die Lehrstelle beworben haben,
    • die Lehrstellen erst im 2. Semester des 9. Schuljahres ausgeschrieben wird,
    • sich keine oder nicht geeignete Bewerber*innen beworben haben.

Gewöhnlicherweise werden im 1. Semester des 9. Schuljahres die ersten Lehrstellen besetzt; wegen der zeitlichen Vorverschiebung der Lehrstellenausschreibung, manchmal sogar früher.

Nicht alle Lehrstellen können so schnell und sofort besetzt werden. Andere Lehrstellen werden erst später während deines 9. Schuljahres geschaffen.

  • Bewerbungen können folglich auch während des gesamten 9. Schuljahres abgeschickt werden (natürlich nur für unbesetzte Lehrstellen).
  • Die Chance, eine Lehrstelle nach diesem Zeitpunkt zu finden, ist also durchaus gegeben.
  • Nicht jedes Unternehmen kann jedoch seine Lehrstellen besetzen.

Bewerbungseingang (U16)

Bewerbungsversand und Eingang der Bewerbungsdokumente und -daten

Sobald die Lehrstelle ausgeschrieben ist, können Schülerinnen und Schüler - sie sind meistens zu diesem Zeitpunkt im 9. Schuljahr - ihre Bewerbungen unmittelbar an die Unternehmen versenden (Bewerbungsversand).

Bewerbungen treffen im Unternehmen als Papierdokumente, E-Mails mit Dateianhängen oder via Online-Formular ein.

Die Bewerbungsdossiers mit den Bewerbungsdokumenten werden anschliessenden von HR-Mitarbeitenden der Personalabteilung, Berufsbildnern beziehungsweise Berufsbildnerinnen und/oder Lehrstellenverantwortlichen gesichtet.