Lehrstelle
Lernendenauswahl

Kernzeitzone: 1. Semester 9. Schuljahr - 2. Semester 9. Schuljahr

Bandzeitzone: 2. Semester 8. Schuljahr - 2. Semester 9. Schuljahr / Lehrbeginn

Vorauswahl (U17)

Sichtung der eingegangenen Bewerbungen

Die Verantwortlichen in mittleren oder grossen Unternehmen, meistens die HR-Mitarbeitenden zusammen mit den Berufsbildnern beziehungsweise Berufsbildnerinnen, treffen eine erste, grobe Vorauswahl. In kleineren Unternehmen nimmt der Geschäftsinhaber respektive die Geschäftsinhaberin eine Auswahl vor.

Jede der eintreffenden Bewerbungen wird gesichtet.

  • Veröffentlicht ein Unternehmen seine Lehrstellen im 1. Semester des 9. Schuljahres, und treffen ab diesem Zeitpunkt schon Bewerbungen ein, prüfen die Verantwortlichen diese zeitnah; oft in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen.
  • In den meisten Unternehmen werden die Bewerbungseingänge abgewartet (gesammelt) und erst ab dem Eingabe-/Abgabetermin für Bewerbungen gesichtet.

Grobmaschige Vorauswahl

Mit der Sichtung der Bewerbungen erfolgt eine erste Auswahl der Bewerbungsdossiers. Damit fängt eine grobe Vorauswahl an.

  • Bewerbungsdokumente, die fehlerhaft oder lückenhaft sind, schaffen es nicht. Sie landen auf dem Stapel der Bewerbungsabsagen.
  • Bewerbungsdossiers, die den Anforderungen an den Lehrberuf und des Unternehmens gerecht zu werden scheinen, werden genauer geprüft.

Entscheiden wird sich das Unternehmen jedoch erst später.

Es wartet üblicherweise alle Bewerbungseingänge bis zum Stichtag (Bewerbungsabgabedatum) ab,

  • bevor Bewerbern oder Bewerberinnen abgesagt wird oder
  • diese in einer Vorauswahl genauer geprüft werden und bestenfalls später für ein Bewerbungsgespräch (oder eine Schnupperlehre) eingeladen werden.

Bewerbungseingangsbestätigung

Sobald die Bewerbungsunterlagen im Unternehmen eingetroffen sind, erhalten die Bewerberinnen und Bewerber eine Eingangsbestätigung (in seltenen Fällen bleibt diese aus).
Der Eingang von Bewerbungen wird meistens per Mail bestätigt.

Zeitliche Abweichungen seitens Unternehmen

Zeitperiode und -plan

Das 9. Schuljahr hat gerade angefangen.

Das Zeitfenster zwischen Lehrstellenausschreibung und Lehrstellenvergabe erstreckt sich optimalerweise im Zeitintervall des 1. Semesters des 9. Schuljahres.

Doch wie Bewerber und Bewerberinnen sich bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche innerhalb oder ausserhalb des Zeitplans bewegen können, können sich auch Unternehmen innerhalb oder ausserhalb dieses Zeitfensters befinden.

Innerhalb des Zeitfensters

Unternehmen schreiben ihre Lehrstellen häufig im Zeitfenster des 1. Semesters des 9. Schuljahres aus (und halten sich dabei an die Absprache des Berufsbildungskodexes).

Anschliessend nehmen sie die Bewerbungen - auch im 1. Semester des 9. Schuljahres - entgegen. Diese trudeln nach Lehrstellenveröffentlichung ein.

Gehen die Bewerbungen ein, startet das Unternehmen die Phase der Lernendenauswahl (Lernendenselektion) mit einer Vorauswahl anhand der Bewerbungsdossiers, Anschliessend folgen Bewerbungsgespräche, welche die erste Bewerbungshürde geschafft haben.

Die Auswahl von Lernenden geschieht in Etappen. Sie ist ein Teil des Personalrekrutierungsprozesses von Lernenden durch den Lehrbetrieb (Lernendenrekrutierung).

Die Sichtung der Bewerbung und die darauf folgenden Bewerbungsgespräche dauern eine Weile.

Normalweise wird sich das Unternehmen im 1. Semester des 9. Schuljahres für eine Bewerberin oder einen Bewerber entscheiden.
Diese/r wird die Lehre im darauffolgenden Jahr nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit beginnen.

Wurde die Stelle schon im 2. Semester des 8. Schuljahres ausgeschrieben, verschiebt sich diese Auswahl anhand von Bewerbungsdossiers (Phase 1) unter Umständen entsprechend nach vorne. Die anschliessende Auswahl mittels Grundlagentest und Bewerbungsgespräche (Phase 2) rückt zeitlich auch nach vorne.

Eine vorgeschobene Lehrstellenausschreibung führt jedoch nicht zwingenderweise zu einer früheren Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, Lehrstellenzusage und Lehrstellenbesetzung beziehungsweise -vergabe.

Auch wenn die Lehrstelle früher ausgeschrieben werden, lassen sich Unternehmen manchmal durchaus

  • mit der Vorauswahl anhand der Bewerbungsdossiers,
  • mit der Fortgangsentscheidung für Bewerbungsgespräche,
  • mit den Bewerbungsgesprächen und/oder
  • mit der Entscheidung für eine Bewerberin oder einen Bewerber

trotzdem länger Zeit.

Voreilig zu entscheiden, erhöht die Gefahr von Lehrabbrüchen.

  • Für diese Unternehmen ist es hauptsächlich, dass sie die geeignete Bewerberin oder den geeigneten Bewerber nicht verpassen.
  • Sind die Bewerberinnen und Bewerber auf die Lehrstellen angesprungen, haben die Unternehmen den entscheidenden ersten Kontakt gesichert.
  • Je länger sie jedoch mit der Entscheidung sich Zeit lassen, um so grösser ist das Risiko, dass die bevorzugten Bewerberinnen, Bewerber abspringen könnten.

Umgekehrt verschiebt sich diese Phase 1 wie später auch Phase 2 auf dem Zeitstrahl nach hinten, wenn die Lehrstelle später im 1. Semester oder im 2. Semester des 9. Schuljahres ausgeschrieben worden ist.

  • Lehrstellen, welche erst später geschaffen und/oder ausgeschrieben, werden folglich später im Zeitraum des 9. Schuljahres vergeben.
  • Sie werden aber unter Umständen schneller und vorher besetzt als eine früher veröffentlichte Lehrstelle.

Dieses Zeitraster widerspiegelt den optimalen Lehrstellenausschreibungs- und -besetzungsverlauf wieder. Nicht jedem Unternehmen gelingt es, ihre Lehrstelle innerhalb dieses Zeitfensters zu besetzen.

Ausserhalb des Zeitfensters

Nicht jede Lehrstelle wird innerhalb des optimalen Zeitfensters angepriesen beziehungsweise besetzt:

  • Lehrstellen werden auch später während des 9. Schuljahres geschaffen und folglich erst später während des 9. Schuljahres besetzt.
  • Finden sich für im Zeitfenster ausgeschriebene Lehrstellen überhaupt keine Bewerber oder keine geeigneten Bewerberinnen, verschiebt sich die Lehrstellenvergabe auf einen späteren Zeitpunkt des 9. Schuljahres.
  • Umgekehrt werden Lehrstellen auch vor dem 1 .Semester des 9. Schuljahres ausgeschrieben. Für manche Lehrberufe bestimmter Berufszweige teilweise schon im 7. Schuljahr.

Für Lehrstellen, welche nach der üblichen Zeitperiode ausgeschrieben werden, verzögert sich die Bewerber/inauswahl und -entscheidung teilweise entsprechend um diesen Zeitunterschied.

Lehrstellen, welche später ausgeschrieben werden, werden nicht notwendigerweise später oder gar langsamer besetzt als eine früher veröffentlichte Lehrstelle.

Bei Lehrstellen, die umgekehrt vor dem 1. Semester des 9. Schuljahres ausgeschrieben werden, erfolgt die Auswahl der und die Entscheidung für Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen häufig vorher (zeitliche Vorverschiebung).

Eine früher veröffentlichte Lehrstelle muss jedoch nicht zwangsläufig früher besetzt sein als ein später ausgeschriebener Ausbildungsplatz.

Eine Lehrstelle, die zwar im üblichen Zeitfenster ausgeschrieben worden ist, muss nicht unbedingt besetzt sein.

Daher lohnt es sich beziehungsweise ist es angebracht,

  • bei den Unternehmen immer vorher nachzufragen, ob eine Lehrstelle schon besetzt ist oder
  • sich zumindest über die Lehrstelle telefonisch oder per Mail zu erkundigen, bevor eine Bewerbung abgeschickt wird.

Manche Unternehmen halten sich strikt an Zeitvorgaben, wobei sich einige dieser Unternehmen auf einen Standardablauf stützen, der durch einen definierten HR-Bewerbungsprozess vorgegeben ist. In diesem sind die Abfolgeschritte definiert.

  • Wird die Lehrstelle im 2. Semester des 8. Schuljahres oder 1. Semester des 9. Schuljahres ausgeschrieben (teilweise also schon vor den Sommerferien zwischen 8. und 9. Schuljahr), gehen die Bewerbungen ab diesem Zeitpunkt ein.
  • Anschliessend folgen die Sichtung der Bewerbungen, die Anwendung von Auswahlverfahren wie z.B. Eignungstest und Bewerbungsgespräche später im 1. Semester des 9. Schuljahres.
  • Die Entscheidung fällt im 1. Semester des 9. Schuljahres, so dass die Phase der Lernendenrekrutierung und -auswahl im 1. Semester des 9. Schuljahres mit der Lehrstellenbesetzung abgeschlossen ist.

Aber:
Manche dieser Unternehmen müssen von diesem Zeitvorgaben abrücken, weil sich nicht die geeigneten Bewerber und Bewerberinnen gemeldet haben oder sich das Unternehmen schwer tut, überhaupt (passende) Bewerberinnen und Bewerber anzulocken.

  • Gerade weil es zu Abweichungen im Bewerbungsverlauf und/oder von Zeitvorgaben kommen kann, kontaktierst du optimalerweise immer vorher den Ansprechpartner oder die Ansprechpartnerin für die Lehrstelle, um zu fragen, ob die Lehrstelle noch frei ist.
  • Nicht jede ausgeschriebene Lehrstelle mit angegebenen beziehungsweise abgelaufenem Bewerbungstermin ist schon vergeben.

Bewerbungsgespräche (B18)

Vorstellungsgespräche (Einstellungsinterviews)

Ist eine Auswahl der Bewerbungsdossiers getroffen worden, werden die Schülerinnen und Schüler, für die sich das Unternehmen interessiert, zu einem Bewerbungsgespräch (Vorstellungsgespräch, Einstellungsinterview) eingeladen.

In der Regel wartet das Unternehmen alle Bewerbungseingänge ab, prüft die Bewerbungsunterlagen und entscheidet danach über den Bewerbungsausgang und weiteren Bewerbungsverlauf.

Zwei Ergebnisse ergeben sich aus der Vorauswahl:

  • Bewerbungsfortgang
    Ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen.
    Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für Bewerbungsgespräche ergibt sich aus der Vorauswahl.
    • Die Vorauswahl ist ein Filterungsprozess, der sich auf Prüf- beziehungsweise Ausschlusskriterien stützt.
    • Nachdem die Bewerbungen gefiltert worden sind, werden die verbleibenden Kandidatinnen und Kandidaten für Bewerbungsgespräche (Phase 2) eingeladen.
  • Bewerbungsende (Bewerbungsabsage)
    • Bewerberinnen und Bewerber müssen damit rechnen dass sie die Vorauswahl (Phase 1) nicht überstehen und als Folge eine Bewerbungsabsage erhalten.
    • Für sie endet der Weg zu dieser Lehrstelle in Phase 1.
    • Das Unternehmen wird diesen Bewerbern, Bewerberinnen absagen.

Folgegespräche

Das Unternehmen hat in Phase 1 die Auswahl (Selektion) also vorangetrieben und entschieden, welche der Bewerberinnen und Bewerber für Bewerbungsgespräche eingeladen werden (Bewerbungsfortgang).

Es hat entschieden, den Bewerbungsprozess mit ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern mittels Bewerbungsgespräche (Phase 2) fortzusetzen.

Bei der darauf folgenden Phase 2 geschieht die Auswahl noch engmaschiger, nämlich durch Bewerbungsgespräche.

  • Einem ersten Bewerbungsgespräch folgen normalerweise weitere Einstellungsinterviews, vorausgesetzt du überstehst diese erste Vorstellungsgesprächsrunde erfolgreich.
  • Vorstellungsgespräche werden üblicherweise im 1. Semester des 9. Schuljahres durchgeführt, für Lehrverhältnisse, die im darauf folgenden Jahr, d.h. nach der obligatorischen Schulzeit beginnen.
  • Bei früher oder später ausgeschriebenen Lehrstellen weichen dieses Zeitintervall und damit die Zeitpunkte von Bewerbungsgesprächen gegebenenfalls ab.

Wurde die Stelle schon im 2. Semester des 8.Schuljahres ausgeschrieben, verschieben sich Phase 1 (Auswahl mittels Bewerbungsdossiers) und Phase 2 (Auswahl mittels Einstellungsinterviews, denen Grundlagentests vor- oder nachgeschoben sind) unter Umständen entsprechend nach vorne.

Umgekehrt verschiebt sich diese Phase 2 wie schon Phase 1 gegebenenfalls auf dem Zeitstrahl nach hinten, wenn die Lehrstelle später ausgeschrieben wird.

Rückmeldung (B19)

Deine Rückmeldung nach dem Bewerbungsgespräch macht vielleicht den Unterschied

Die Bewerbungsgespräche hast du hinter dir.

Bedanke dich - egal wie deine Entscheidung ausfallen wird - für das oder die Bewerbungsgespräche.

Wenn du dir sicher bist, dass du den Lehrstellenplatz haben möchtest, signalisierst du dem Unternehmen deine Interesse – und zwar unabhängig, wie sich das Unternehmen entscheiden wird.

  • Teile dem Unternehmen mit, dass du weiterhin an der Lehrstelle interessierst bist.
  • Hebe hervor, dass dich die Bewerbungsgespräche darin bestärkt haben, in diesem Unternehmen eine Lehrstelle anzutreten.

Möchtest du umgekehrt von einer Lehre in diesem Unternehmen Abstand nehmen, informierst du die Lehrstellenverantwortlichen entsprechend.

Du meldest deinen Rückbescheid idealerweise innerhalb von 2-3 Werktagen nach dem letzten Bewerbungsgespräche zurück.

Noch ist nicht entschieden, ob

  • sich das Unternehmen für dich entscheiden wird und
  • du im Folgejahr, deine Lehrstelle antreten wirst.

Warte- und Bedenkzeit

Du bist dazu verdammt, die Rückmeldung des Unternehmens abzuwarten.

Das Unternehmen muss seine Auswahlentscheidung nämlich auch noch fällen. In einem Auswahlentscheidungsprozess wird es beschliessen, welcher Bewerber, welche Bewerberin ein Lehrstellenangebot erhält.

In dieser Wartezeit kannst du deine Wahl nochmals überdenken.

Auswahlentscheidung (U20)

Entscheidung für eine Bewerberin beziehungsweise einen Bewerber aus dem Pool

Nachdem die Periode mit den Bewerbungsgesprächen abgeschlossen ist, hat sich der Kreis der Bewerber und Bewerberinnen, die für die Lehrstelle in Frage kommen könnten, nochmals verkleinert.

Das Unternehmen wird sich für einen, dieser verbliebenen Kandidatinnen und Kandidaten entscheiden müssen.

Dazu besprechen sich die, an der Lernendenauswahl beteiligten Mitarbeitenden des Unternehmens gegenseitig ab.

  • Jede/r der Beteiligten erstellt eine Rangliste, bevor diese Listeneinteilungen in eine gesamthafte Rangliste übertragen wird.
  • Gelegentlich sind sich nicht alle einig, welche der Kandidatinnen beziehungsweise welcher der Kandidaten den Zuschlag erhalten soll.
  • Sie machen sich ihre Aufgabe nicht leicht.

Diese Auswahlentscheidung erfolgt normalerweise im 1. Semester deines 9. Schuljahres, vorausgesetzt die Lehrstellenbesetzung bewegt sich in den Zeitvorgaben der Zeitabfolge.

Abweichungen von diesem Zeitraster treten auf,

  • wenn die Lehrstelle schon vor 1. Semester des 9. Schuljahres oder
  • erst im 2. Semester des 9. Schuljahres ausgeschrieben und angeboten werden.

Nicht jede Lehrstelle, die früher (oder später) ausgeschrieben wird, wird früher besetzt. Manche sind noch im 2. Semester des 9. Schuljahres frei. Für andere Lehrstellen findet sich auch danach keine Lernende, keinen Lernenden.

Lehrstellenangebot (U21)

Lehrstellenangebot

Die Bewerberin, der Bewerber, die/der die Rangliste der Kandidatinnen, Kandidaten anführt, erhält ein Lehrstellenangebot.

Zum Zeitpunkt des Angebot weiss das Unternehmen noch nicht ganz sicher, ob die Bewerberin, der Bewerber das Lehrstellenangebot auch wirklich annimmt oder nicht. Es hat dafür nur Anhaltspunkte aus den Rückmeldung der Bewerber/-innen.

Hattest du dich für das Bewerbungsgespräch bedankt? Hast du dein Lehrstelle bekundet und bekräftig?
Eine Rückmeldung bringt dir nur Vorteile

  • Erstens weiss das Unternehmen besser, woran es bei dir ist.
  • Zweitens bringst du dich so bei den Beteiligten in Erinnerung

Zu einer Lehrstellenzusage wird das Lehrstellenangebot erst, wenn die Bewerberin, der Bewerber das Angebot angenommen hat und das Unternehmen die Annahme verbindlich bestätigt hat.

Erst wenn der Lehrvertrag, von der Bewerberin beziehungsweise dem Bewerber, dem Unternehmen und dem kantonalen Berufsbildungsamt unterschrieben worden ist, ist das Lehrverhältnis rechtsgültig besiegelt.

Unsicherheit

So wie sich Bewerber, Bewerberinnen nicht darauf verlassen können, ein Lehrstellenangebot zu erhalten, so können sich Unternehmen umgekehrt nie sicher sein, ob die Bewerberin, der Bewerber sich für die Lehrstelle entscheiden wird.