Kernzeitzone: 1. Semester 9. Schuljahr - 2. Semester 9. Schuljahr
Bandzeitzone: 2. Semester 8. Schuljahr - 2. Semester 9. Schuljahr / Lehrbeginn
Die Verantwortlichen in mittleren oder grossen Unternehmen, meistens die HR-Mitarbeitenden zusammen mit den Berufsbildnern beziehungsweise Berufsbildnerinnen, treffen eine erste, grobe Vorauswahl. In kleineren Unternehmen nimmt der Geschäftsinhaber respektive die Geschäftsinhaberin eine Auswahl vor.
Jede der eintreffenden Bewerbungen wird gesichtet.
Mit der Sichtung der Bewerbungen erfolgt eine erste Auswahl der Bewerbungsdossiers. Damit fängt eine grobe Vorauswahl an.
Entscheiden wird sich das Unternehmen jedoch erst später.
Es wartet üblicherweise alle Bewerbungseingänge bis zum Stichtag (Bewerbungsabgabedatum) ab,
Sobald die Bewerbungsunterlagen im Unternehmen eingetroffen sind, erhalten die Bewerberinnen und Bewerber eine Eingangsbestätigung (in seltenen Fällen bleibt diese aus).
Der Eingang von Bewerbungen wird meistens per Mail bestätigt.
Das 9. Schuljahr hat gerade angefangen.
Das Zeitfenster zwischen Lehrstellenausschreibung und Lehrstellenvergabe erstreckt sich optimalerweise im Zeitintervall des 1. Semesters des 9. Schuljahres.
Doch wie Bewerber und Bewerberinnen sich bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche innerhalb oder ausserhalb des Zeitplans bewegen können, können sich auch Unternehmen innerhalb oder ausserhalb dieses Zeitfensters befinden.
Unternehmen schreiben ihre Lehrstellen häufig im Zeitfenster des 1. Semesters des 9. Schuljahres aus (und halten sich dabei an die Absprache des Berufsbildungskodexes).
Anschliessend nehmen sie die Bewerbungen - auch im 1. Semester des 9. Schuljahres - entgegen. Diese trudeln nach Lehrstellenveröffentlichung ein.
Gehen die Bewerbungen ein, startet das Unternehmen die Phase der Lernendenauswahl (Lernendenselektion) mit einer Vorauswahl anhand der Bewerbungsdossiers, Anschliessend folgen Bewerbungsgespräche, welche die erste Bewerbungshürde geschafft haben.
Die Auswahl von Lernenden geschieht in Etappen. Sie ist ein Teil des Personalrekrutierungsprozesses von Lernenden durch den Lehrbetrieb (Lernendenrekrutierung).
Die Sichtung der Bewerbung und die darauf folgenden Bewerbungsgespräche dauern eine Weile.
Normalweise wird sich das Unternehmen im 1. Semester des 9. Schuljahres für eine Bewerberin oder einen Bewerber entscheiden.
Diese/r wird die Lehre im darauffolgenden Jahr nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit beginnen.
Wurde die Stelle schon im 2. Semester des 8. Schuljahres ausgeschrieben, verschiebt sich diese Auswahl anhand von Bewerbungsdossiers (Phase 1) unter Umständen entsprechend nach vorne. Die anschliessende Auswahl mittels Grundlagentest und Bewerbungsgespräche (Phase 2) rückt zeitlich auch nach vorne.
Eine vorgeschobene Lehrstellenausschreibung führt jedoch nicht zwingenderweise zu einer früheren Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, Lehrstellenzusage und Lehrstellenbesetzung beziehungsweise -vergabe.
Auch wenn die Lehrstelle früher ausgeschrieben werden, lassen sich Unternehmen manchmal durchaus
trotzdem länger Zeit.
Voreilig zu entscheiden, erhöht die Gefahr von Lehrabbrüchen.
Umgekehrt verschiebt sich diese Phase 1 wie später auch Phase 2 auf dem Zeitstrahl nach hinten, wenn die Lehrstelle später im 1. Semester oder im 2. Semester des 9. Schuljahres ausgeschrieben worden ist.
Dieses Zeitraster widerspiegelt den optimalen Lehrstellenausschreibungs- und -besetzungsverlauf wieder. Nicht jedem Unternehmen gelingt es, ihre Lehrstelle innerhalb dieses Zeitfensters zu besetzen.
Nicht jede Lehrstelle wird innerhalb des optimalen Zeitfensters angepriesen beziehungsweise besetzt:
Für Lehrstellen, welche nach der üblichen Zeitperiode ausgeschrieben werden, verzögert sich die Bewerber/inauswahl und -entscheidung teilweise entsprechend um diesen Zeitunterschied.
Lehrstellen, welche später ausgeschrieben werden, werden nicht notwendigerweise später oder gar langsamer besetzt als eine früher veröffentlichte Lehrstelle.
Bei Lehrstellen, die umgekehrt vor dem 1. Semester des 9. Schuljahres ausgeschrieben werden, erfolgt die Auswahl der und die Entscheidung für Bewerber beziehungsweise Bewerberinnen häufig vorher (zeitliche Vorverschiebung).
Eine früher veröffentlichte Lehrstelle muss jedoch nicht zwangsläufig früher besetzt sein als ein später ausgeschriebener Ausbildungsplatz.
Eine Lehrstelle, die zwar im üblichen Zeitfenster ausgeschrieben worden ist, muss nicht unbedingt besetzt sein.
Daher lohnt es sich beziehungsweise ist es angebracht,
Manche Unternehmen halten sich strikt an Zeitvorgaben, wobei sich einige dieser Unternehmen auf einen Standardablauf stützen, der durch einen definierten HR-Bewerbungsprozess vorgegeben ist. In diesem sind die Abfolgeschritte definiert.
Aber:
Manche dieser Unternehmen müssen von diesem Zeitvorgaben abrücken, weil sich nicht die geeigneten Bewerber und Bewerberinnen gemeldet haben oder sich das Unternehmen schwer tut, überhaupt (passende) Bewerberinnen und Bewerber anzulocken.
Ist eine Auswahl der Bewerbungsdossiers getroffen worden, werden die Schülerinnen und Schüler, für die sich das Unternehmen interessiert, zu einem Bewerbungsgespräch (Vorstellungsgespräch, Einstellungsinterview) eingeladen.
In der Regel wartet das Unternehmen alle Bewerbungseingänge ab, prüft die Bewerbungsunterlagen und entscheidet danach über den Bewerbungsausgang und weiteren Bewerbungsverlauf.
Zwei Ergebnisse ergeben sich aus der Vorauswahl:
Das Unternehmen hat in Phase 1 die Auswahl (Selektion) also vorangetrieben und entschieden, welche der Bewerberinnen und Bewerber für Bewerbungsgespräche eingeladen werden (Bewerbungsfortgang).
Es hat entschieden, den Bewerbungsprozess mit ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern mittels Bewerbungsgespräche (Phase 2) fortzusetzen.
Bei der darauf folgenden Phase 2 geschieht die Auswahl noch engmaschiger, nämlich durch Bewerbungsgespräche.
Wurde die Stelle schon im 2. Semester des 8.Schuljahres ausgeschrieben, verschieben sich Phase 1 (Auswahl mittels Bewerbungsdossiers) und Phase 2 (Auswahl mittels Einstellungsinterviews, denen Grundlagentests vor- oder nachgeschoben sind) unter Umständen entsprechend nach vorne.
Umgekehrt verschiebt sich diese Phase 2 wie schon Phase 1 gegebenenfalls auf dem Zeitstrahl nach hinten, wenn die Lehrstelle später ausgeschrieben wird.
Die Bewerbungsgespräche hast du hinter dir.
Bedanke dich - egal wie deine Entscheidung ausfallen wird - für das oder die Bewerbungsgespräche.
Wenn du dir sicher bist, dass du den Lehrstellenplatz haben möchtest, signalisierst du dem Unternehmen deine Interesse – und zwar unabhängig, wie sich das Unternehmen entscheiden wird.
Möchtest du umgekehrt von einer Lehre in diesem Unternehmen Abstand nehmen, informierst du die Lehrstellenverantwortlichen entsprechend.
Du meldest deinen Rückbescheid idealerweise innerhalb von 2-3 Werktagen nach dem letzten Bewerbungsgespräche zurück.
Noch ist nicht entschieden, ob
Du bist dazu verdammt, die Rückmeldung des Unternehmens abzuwarten.
Das Unternehmen muss seine Auswahlentscheidung nämlich auch noch fällen. In einem Auswahlentscheidungsprozess wird es beschliessen, welcher Bewerber, welche Bewerberin ein Lehrstellenangebot erhält.
In dieser Wartezeit kannst du deine Wahl nochmals überdenken.
Nachdem die Periode mit den Bewerbungsgesprächen abgeschlossen ist, hat sich der Kreis der Bewerber und Bewerberinnen, die für die Lehrstelle in Frage kommen könnten, nochmals verkleinert.
Das Unternehmen wird sich für einen, dieser verbliebenen Kandidatinnen und Kandidaten entscheiden müssen.
Dazu besprechen sich die, an der Lernendenauswahl beteiligten Mitarbeitenden des Unternehmens gegenseitig ab.
Diese Auswahlentscheidung erfolgt normalerweise im 1. Semester deines 9. Schuljahres, vorausgesetzt die Lehrstellenbesetzung bewegt sich in den Zeitvorgaben der Zeitabfolge.
Abweichungen von diesem Zeitraster treten auf,
Nicht jede Lehrstelle, die früher (oder später) ausgeschrieben wird, wird früher besetzt. Manche sind noch im 2. Semester des 9. Schuljahres frei. Für andere Lehrstellen findet sich auch danach keine Lernende, keinen Lernenden.
Die Bewerberin, der Bewerber, die/der die Rangliste der Kandidatinnen, Kandidaten anführt, erhält ein Lehrstellenangebot.
Zum Zeitpunkt des Angebot weiss das Unternehmen noch nicht ganz sicher, ob die Bewerberin, der Bewerber das Lehrstellenangebot auch wirklich annimmt oder nicht. Es hat dafür nur Anhaltspunkte aus den Rückmeldung der Bewerber/-innen.
Hattest du dich für das Bewerbungsgespräch bedankt? Hast du dein Lehrstelle bekundet und bekräftig?
Eine Rückmeldung bringt dir nur Vorteile
Zu einer Lehrstellenzusage wird das Lehrstellenangebot erst, wenn die Bewerberin, der Bewerber das Angebot angenommen hat und das Unternehmen die Annahme verbindlich bestätigt hat.
Erst wenn der Lehrvertrag, von der Bewerberin beziehungsweise dem Bewerber, dem Unternehmen und dem kantonalen Berufsbildungsamt unterschrieben worden ist, ist das Lehrverhältnis rechtsgültig besiegelt.
So wie sich Bewerber, Bewerberinnen nicht darauf verlassen können, ein Lehrstellenangebot zu erhalten, so können sich Unternehmen umgekehrt nie sicher sein, ob die Bewerberin, der Bewerber sich für die Lehrstelle entscheiden wird.