Lehrstelle
Vergabe Ausbildungsplatz

Kernzeitzone: 1. Semester 9. Schuljahr - 2. Semester 9. Schuljahr

Bandzeitzone: - Lehrbeginn

Lehrstellenzusage durch das Unternehmen (U22)

Sticht eine Bewerberin, ein Bewerber hervor?

Im Verlaufe der Personalauswahlphase hat das Unternehmen die Anzahl Bewerberinnen und Bewerber auf 2 bis 5 Bewerber und Bewerberinnen verkleinert (Aussiebungsprozess).

Die Bewerbungsgespräche haben allenfalls Einschätzungen bestätigt, die sich schon bei der Sichtung der Bewerbungen und dem Grundlagentest abgezeichnet haben. Vielleicht hat eine Bewerberin, ein Bewerber, die oder der noch nicht aufgefallen ist, im Bewerbungsgespräch erst richtig aufgetrumpft.

Die bei der Lernendenauswahl (Lernendenselektion) beteiligten Personen konnten sich bestenfalls auf eine einheitliche Rangabfolge, d.h. auf eine Kandidatin beziehungsweise einen Kandidaten einigen.

Ein Bewerber, eine Bewerberin macht schliesslich das Rennen.

Auswahlentscheidung und Zeitpunkt

Die Entscheidung für einen Bewerber, eine Bewerberin fällt ein Unternehmen normalerweise im 1. Semester des 9. Schuljahres, in dem sich die Bewerber/-innen befinden; vorausgesetzt es bewegt sich bei der Lernendenrekrutierung in der Zeitabfolge nach Zeitplan.

Zeitliche Abweichungen sind möglich. da

  • Lehrstellen früher ausgeschrieben und teilweise besetzt werden,
  • nicht alle Lehrstellen schon zu diesem Zeitpunkt besetzt werden können,
  • Lehrstellen auch später noch ausgeschrieben werden.

Lehrstellenangebot, Lehrstellenannahme

Diejenige Bewerberin, derjenige Bewerber, der aus Sicht des Unternehmens, im Verlaufe des Lernendenauswahlprozesses am meisten hervor sticht, sich am besten für die Lehrstelle zu eignen scheint, für die/den entscheidet es sich.

Diesem Bewerber, dieser Bewerberin wird die Lehrstelle angeboten.

  • Die Annahme der Lehrstelle steht allerdings noch aus.
  • Bestenfalls hat der Bewerber, die Bewerberin das Unternehmen vorher benachrichtigt (Zwischenrückmeldung), dass sie/er das Angebot annehmen würde, bekäme sie/er denn eines.

Vom Lehrstellenangebot erfährt sie/er nach der Auswahlentscheidung (Angebotsbenachrichtigungstermin).

Lehrstellenzusage und Lehrstellenbesetzung

Geht der Bewerber, die Bewerberin definitiv auf das Angebot ein, nimmt er oder sie das Angebot an (Lehrstellenannahme) erhält sie/er eine Lehrstellenzusage.

Eine Lehrstellenzusage erfolgt entweder

  • umgehend, wenn keine Fragen mehr offen sind und sich die beiden Seiten sofort und grundsätzlich einig sind, oder
  • mit zeitlicher Verzögerung, wenn
    • noch Fragen vorgängig und abschliessend zu klären sind und/oder
    • dem Bewerber, der Bewerberin nochmals Zeit gegeben wird, sich die Lehrstellenzusage durch den Kopf gehen zu lassen.

Jetzt ist Verbindlichkeit geschaffen worden. Beide Seiten wissen nun, woran sie sind.

Die Zusage für die Lehrstelle erhältst du normalweise frühestens im 1. Semester des 9. Schuljahres, sofern sich Zeitabfolge im Zeitplan bewegt.

Ein Lehrstellenzusage kommt einer Lehrstellenbesetzung beziehungsweise Lehrstellenvergabe gleich.

Verbindlichkeit

Erst wenn du, der Lehrbetrieb den Lehrvertrag und das kantonale Berufsbildungs- und Mittelschulamt den Vertrag unterzeichnet haben, entsteht ein Lehrverhältnis. Vorher ist die Lehrstellenzusage lediglich ein verbindliches Lehrstellenangebot, das noch zurückgezogen werden kann (ist aber meistens eher unwahrscheinlich).

Als Bewerberin, Bewerber solltest du dem Unternehmen unmittelbar nach den Bewerbungsgesprächen Bescheid geben, wie du das (potentielle) Lehrstellenangebot einstufst.

Wenn du dir sicher bist, und du dich schon für diese Lehrstelle entschieden hast, hängt es jetzt vom Unternehmen ab,

  • dir ein (verbindliches) Lehrstellenangebot zu unterbreiten (Angebotsbenachrichtigung) und grünes Licht zu geben,
  • dich als Lernenden im Lehrbetrieb einzustellen.

Ein unterzeichneter Lehrvertrag besiegelt anschliessend das Lehrverhältnis.

Von den anderen Bewerbern und Bewerberinnen, für die sich das Unternehmen auch hätte entscheiden können, muss es sich verabschieden.

  • Vorzeigeunternehmen werden diesen abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern die Bewerbungsabsage begründen.
  • Sie melden ihnen zurück, wieso sich von ihnen trennen.

Lehrvertrag und Beschäftigungsverhältnis (U23)

Lehrvertrag und Lehrverhältnis

Ist das Lehrverhältnis beschlossene Sache, fackelt das Unternehmen nicht mehr lange. Du gehörst jetzt fast schon zum Unternehmen.

Es leitet die nächsten Schritte ein.

  • Bei mittleren und grösseren Unternehmen ist die Personalabteilung (HR) massgeblich daran beteiligt.
  • Bei kleineren Unternehmen erledigt häufig die Finanz- und Buchhaltungsabteilung, die gleichzeitig auch Personalbereichsfunktionen und -aufgaben übernimmt, diese Schritte.

Es arbeitet den Lehrvertrag aus und gibt ihn dir ab. Anschliessend wird er unterzeichnet, von dir und dem Unternehmen. Und dem kantonalen Berufsbildungsamt, welches

  • dem Ausbildungsbetrieb die Bewilligung erteilt hatte, Lernende auszubilden und
  • den Lehrvertrag genehmigt.

Entfernung der Lehrstellen aus Verzeichnissen

Konnte die Lehrstelle erfolgreich besetzt werden, wird im Lehrstellenbereich der Unternehmenswebseite der Status auf besetzt beziehungsweise vergeben abgeändert.

  • Häufig wird auf der Unternehmenswebseite schon die im Folgejahr zu besetzende Lehrstelle ausgeschrieben,
  • mit dem Hinweis, dass die aktuelle Lehrstelle schon erfolgreich besetzt wurde und folglich keine Bewerbungen mehr angenommen werden.

In den Lehrstellenverzeichnissen wird die ausgeschriebene Lehrstelle gleichermassen deaktiviert, gelöscht oder mit Status vergeben gekennzeichnet.

Unternehmen, die ihre Lehrstellen nicht jedes Jahr besetzen,

  • warten entweder noch zu, die neue Lehrstelle zu veröffentlichen oder
  • weisen auf der Unternehmenswebseite darauf hin, in welchem Jahr eine Lehrstelle angeboten wird (und ab welchem Zeitpunkt Bewerbungen angenommen werden).

Beschäftigungsverhältnis

I Lehrstellenvergabe

So wie ein Unternehmen sich für eine Bewerberin, für einen Bewerber entscheiden muss, muss sich auch der Bewerber, die Bewerberin für einen Lehrbetrieb entscheiden.

Ist die Bewerberin, der Bewerber auf das Lehrstellenangebot eingegangen und hat sie/er dieses verbindlich angenommen, ist der Zeitpunkt gekommen, das Lehrverhältnis zu besiegeln, d.h. den Lehrvertrag zu unterzeichnen.

Spätestens mit der Unterzeichnung des Lehrvertrags ist die Lehrstelle vergeben, d.h. besetzt.

I Arbeitsrechtsverhältnis: Lehrbeschäftigungsverhältnis

Mit Vertragsunterzeichnung gehst du ab dem Zeitpunkt des Lehrbeginns ein Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Unternehmen ein.

  • Sie erfolgt teilweise schon einige Monate vor Beginn deiner Lehre.
  • Der Lehrvertrag beschliesst und schliesst die Lehrstellenbesetzung ab.

Mit der Unterschrift beider Parteien (und derjenigen des kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamtes) wirst du ab dem Datum des Lehrbeginns Teil und Mitglied des Unternehmensgefüges und damit Lernende/r und Arbeitnehmer/in.

Du gehst mit dem Eintritt in das Unternehmen ein Arbeitsverhältnis ein. Ab dem Zeitpunkt des Lehrstellenantritts beginnt das Beschäftigungsverhältnis

  • Ein Lehrstellenverhältnis ist also gleichbedeutend mit einem Arbeitsverhältnis.
  • Dieses Beschäftigungsverhältnis ist an Rechte und Pflichten für beide Seiten gekoppelt.

I Eintrittszeitpunkt in das Unternehmen

Nach Abschluss des 9. Schuljahres im nächsten Jahr wirst du in das Unternehmen als Lernende/r und Lehrberufsarbeitskraft zum Datum des Lehrbeginns eintreten.