Kernzeitzone: 1. Semester 9. Schuljahr - 2. Semester 9. Schuljahr
Bandzeitzone: - Lehrbeginn
Im Verlaufe der Personalauswahlphase hat das Unternehmen die Anzahl Bewerberinnen und Bewerber auf 2 bis 5 Bewerber und Bewerberinnen verkleinert (Aussiebungsprozess).
Die Bewerbungsgespräche haben allenfalls Einschätzungen bestätigt, die sich schon bei der Sichtung der Bewerbungen und dem Grundlagentest abgezeichnet haben. Vielleicht hat eine Bewerberin, ein Bewerber, die oder der noch nicht aufgefallen ist, im Bewerbungsgespräch erst richtig aufgetrumpft.
Die bei der Lernendenauswahl (Lernendenselektion) beteiligten Personen konnten sich bestenfalls auf eine einheitliche Rangabfolge, d.h. auf eine Kandidatin beziehungsweise einen Kandidaten einigen.
Ein Bewerber, eine Bewerberin macht schliesslich das Rennen.
Die Entscheidung für einen Bewerber, eine Bewerberin fällt ein Unternehmen normalerweise im 1. Semester des 9. Schuljahres, in dem sich die Bewerber/-innen befinden; vorausgesetzt es bewegt sich bei der Lernendenrekrutierung in der Zeitabfolge nach Zeitplan.
Zeitliche Abweichungen sind möglich. da
Diejenige Bewerberin, derjenige Bewerber, der aus Sicht des Unternehmens, im Verlaufe des Lernendenauswahlprozesses am meisten hervor sticht, sich am besten für die Lehrstelle zu eignen scheint, für die/den entscheidet es sich.
Diesem Bewerber, dieser Bewerberin wird die Lehrstelle angeboten.
Vom Lehrstellenangebot erfährt sie/er nach der Auswahlentscheidung (Angebotsbenachrichtigungstermin).
Geht der Bewerber, die Bewerberin definitiv auf das Angebot ein, nimmt er oder sie das Angebot an (Lehrstellenannahme) erhält sie/er eine Lehrstellenzusage.
Eine Lehrstellenzusage erfolgt entweder
Jetzt ist Verbindlichkeit geschaffen worden. Beide Seiten wissen nun, woran sie sind.
Die Zusage für die Lehrstelle erhältst du normalweise frühestens im 1. Semester des 9. Schuljahres, sofern sich Zeitabfolge im Zeitplan bewegt.
Ein Lehrstellenzusage kommt einer Lehrstellenbesetzung beziehungsweise Lehrstellenvergabe gleich.
Erst wenn du, der Lehrbetrieb den Lehrvertrag und das kantonale Berufsbildungs- und Mittelschulamt den Vertrag unterzeichnet haben, entsteht ein Lehrverhältnis. Vorher ist die Lehrstellenzusage lediglich ein verbindliches Lehrstellenangebot, das noch zurückgezogen werden kann (ist aber meistens eher unwahrscheinlich).
Als Bewerberin, Bewerber solltest du dem Unternehmen unmittelbar nach den Bewerbungsgesprächen Bescheid geben, wie du das (potentielle) Lehrstellenangebot einstufst.
Wenn du dir sicher bist, und du dich schon für diese Lehrstelle entschieden hast, hängt es jetzt vom Unternehmen ab,
Ein unterzeichneter Lehrvertrag besiegelt anschliessend das Lehrverhältnis.
Von den anderen Bewerbern und Bewerberinnen, für die sich das Unternehmen auch hätte entscheiden können, muss es sich verabschieden.
Ist das Lehrverhältnis beschlossene Sache, fackelt das Unternehmen nicht mehr lange. Du gehörst jetzt fast schon zum Unternehmen.
Es leitet die nächsten Schritte ein.
Es arbeitet den Lehrvertrag aus und gibt ihn dir ab. Anschliessend wird er unterzeichnet, von dir und dem Unternehmen. Und dem kantonalen Berufsbildungsamt, welches
Konnte die Lehrstelle erfolgreich besetzt werden, wird im Lehrstellenbereich der Unternehmenswebseite der Status auf besetzt beziehungsweise vergeben abgeändert.
In den Lehrstellenverzeichnissen wird die ausgeschriebene Lehrstelle gleichermassen deaktiviert, gelöscht oder mit Status vergeben gekennzeichnet.
Unternehmen, die ihre Lehrstellen nicht jedes Jahr besetzen,
So wie ein Unternehmen sich für eine Bewerberin, für einen Bewerber entscheiden muss, muss sich auch der Bewerber, die Bewerberin für einen Lehrbetrieb entscheiden.
Ist die Bewerberin, der Bewerber auf das Lehrstellenangebot eingegangen und hat sie/er dieses verbindlich angenommen, ist der Zeitpunkt gekommen, das Lehrverhältnis zu besiegeln, d.h. den Lehrvertrag zu unterzeichnen.
Spätestens mit der Unterzeichnung des Lehrvertrags ist die Lehrstelle vergeben, d.h. besetzt.
Mit Vertragsunterzeichnung gehst du ab dem Zeitpunkt des Lehrbeginns ein Arbeitsrechtsverhältnis mit dem Unternehmen ein.
Mit der Unterschrift beider Parteien (und derjenigen des kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamtes) wirst du ab dem Datum des Lehrbeginns Teil und Mitglied des Unternehmensgefüges und damit Lernende/r und Arbeitnehmer/in.
Du gehst mit dem Eintritt in das Unternehmen ein Arbeitsverhältnis ein. Ab dem Zeitpunkt des Lehrstellenantritts beginnt das Beschäftigungsverhältnis
Nach Abschluss des 9. Schuljahres im nächsten Jahr wirst du in das Unternehmen als Lernende/r und Lehrberufsarbeitskraft zum Datum des Lehrbeginns eintreten.