Lehrvertrag

Lehre: Arbeitsvertrag

Nach der Lehrstellenzusage händigt dir das Unternehmen (meistens ein/e Mitarbeiter/in aus der Personalabteilung) den Arbeitsvertrag zur Unterzeichnung aus.

  • Den Lehrvertrag unterschreibst du, bevor du deine obligatorische Schulzeit beendest und deine Lehrstelle antrittst.
  • Dieser Lehrarbeitsvertrag muss vom kantonalen Mittelschul- und Berufsbildungsamt genehmigt werden.

Erstellung von Lehrarbeitsvertrag

Nach der der Lehrstellenzusage wird das Unternehmen einen Lehrvertrag ausarbeiten.

Dabei stützt es sich auf das Lehrvertragsformular.

Im Normalfall wird der Lehrvertrag vom Lehrbetrieb in drei Exemplaren angefertigt.

Der Lehrvertrieb ist verpflichtet, den Lehrvertrag vor Beginn der beruflichen Grundbildung beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons einzureichen.

  • Diese prüft den Vertragsinhalt und die Ausbildungsvoraussetzungen.
  • Nachdem sie den Lehrvertrag genehmigt hat, lässt sie den Vertragsparteien je ein genehmigtes Exemplar zukommen.

Lehrvertragsformular

Das Vertragsformular ist gesamtschweizerisch einheitlich.

Das heisst, für die Schweiz gilt ein einziges Lehrvertragsformular.

Der national einheitliche Lehrvertrag gilt für:

  • alle drei- oder vierjährigen Grundbildungen mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ).
  • alle zweijährigen Grundbildungen mit eidg. Berufsattest (EBA).

Lehrvertragsformular ist national einheitlich:

Lehrvertrag

Definition Lehrvertrag

Der Lehrvertrag ist eine Sonderform des Arbeitsvertrags.

  • Er ist ein Einzelarbeitsvertrag.
  • Dieser Arbeitsvertrag ist zeitlich auf die Dauer des Lehrverhältnisses befristet.
  • Er regelt das Lehrverhältnis zwischen Lernenden und Lehrbetrieb.
  • Im Lehrvertrag ist auch der Zeitpunkt, zu dem die Lehre beginnt, festgelegt.
  • Jeder Lehrvertrag muss vom kantonalen Amt für Berufsbildung (kantonale Berufsbildungsämter) bewilligt werden.
  • Ein Lehrarbeitsvertrag muss schriftlich abgefasst sein.

Bei einigen Unternehmen wird dir nach der Lehrstellenzusage ein Vorvertrag nach Hause geschickt.

Danach wirst du zusammen mit deinen Eltern zu einem Informationsanlass und zur Lehrvertragsunterzeichnung eingeladen.

In Unternehmen, die einer Branche angehören, die einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind, richten sich die Arbeitsverträge und auch der Lehrvertrag nach diesem Gesamtarbeitsvertrag.

  • Dessen Bedingungen dürfen nicht unterschritten, jedoch überschritten werden.
  • Gesamtarbeitsverträge werden von Unternehmens-/Arbeitgeberverbänden mit Gewerkschaften ausgehandelt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Arbeitsvertrag beziehungsweise Lehrvertrag findest du hier:

Besteht ein/e Lernende/r die Abschlussprüfung (Qualifikationsverfahren) nicht, verlängert sich der Lehrvertrag nicht automatisch.

Bestandteile

Im Lehrvertrag sind mindestens

  • die Art der Lehre (Lehrberuf EBA, EFZ),
  • die Dauer der beruflichen Grundbildung (Lehrdauer),
  • die Probezeit (Dauer der Probezeit),
  • der Lohn und Lohnabzüge,
  • die Arbeitszeit und
  • die Ferien (Ferienanspruch)

geregelt und festgehalten.

Weitere Vertragspunkte sind beispielsweise:

  • Sonderregelungen und
  • Versicherungen wie
    • Berufs- und Nichtberufsunfallversicherungen einschliesslich Berufskrankheiten (beispielsweise SUVA) und
    • Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall (Krankentaggeldversicherung).

Die Mustervorlage eines Lehrvertrags zeigt alle Bestandteile (Vertragspunkte), die ein Lehrvertrag ernhält: Muster Lehrvertrag.

Der Punkt Berufsmaturität muss auch im Lehrvertrag festgehalten werden.

Vertragsparteien

Ein Lehrvertrag wird von

  • Vertreter/-innen des Unternehmens,
  • von dir als lernende Person,
  • deinen Eltern (als gesetzliche Vertreter, sofern du noch nicht volljährig bist und damit das 18. Altersjahr noch nicht erreicht hast) und
  • vom kantonalen Berufsbildungs- und Mittelschulamt (beziehungsweise Berufsinspektorat)

unterzeichnet und damit rechtsverbindlich abgeschlossen.

Du erhältst ein Doppel des Arbeitsvertrages, das du sicher aufbewahren solltest.

Zu den Vertreter/-innen des Unternehmens, die unterschreiben, zählen - abhängig von der Unternehmensgrösse und den Vorgaben - meistens

  • die Berufsbildnerin beziehungsweise der Berufsbildungs-/Ausbildungsverantwortliche des für die berufliche Grundbildung bewilligten Lehrbetriebs,
  • die/der Vorgesetzte der Fachabteilung,
  • die/der Personalverantwortliche des Unternehmens,
  • die Geschäftsinhaberin, der Chef.

Häufig unterzeichnen alle Beteiligten den Lehrvertrag vor Beginn deiner Lehre gemeinsam vor Ort im Unternehmen.

Bei der Lehrvertragsunterzeichnung sind also auch deine Eltern oder gesetzlichen Vertreter vor Ort im Unternehmen mit anwesend.

  • In einem solchen Gespräch erläutern die zuständige HR-Mitarbeiterin mit dem Berufsbildner oder der Berufsbildungsverantwortlichen beziehungsweise der Unternehmenschef, die Geschäftsführerin häufig die Ausbildungsbedingungen bevor der Lehrvertrag unterschrieben wird.
  • Manche Unternehmen führen die Eltern zum Vertragsunterzeichnungszeitpunkt noch durch den Betrieb (Betriebsrundgang).
  • Damit wissen sowohl das Unternehmen wie auch die Eltern voneinander. Berufsbildner und Berufsbildnerinnen sind für Eltern nämlich Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen während der gesamten Lehrzeit und umgekehrt.

Die Berufsbildungsverantwortliche (Berufsbildnerin) hast du höchstwahrscheinlich schon beim Bewerbungsgespräch kennengelernt.

Diese ist dir während der gesamten Lehrzeit zugeteilt.

Die Aufgabe des Berufsbildners beziehungsweise der Berufsbildnerin umfasst die Betreuung der Lernenden.

  • Der Berufsbildner hat übrigens eine Zusatzausbildung als Lehrlingsausbilder.
  • Er stützt sich auf das Handbuch berufliche Grundbildung ab (http://www.berufsbildung.ch/).

Die/Den Berufsbildungsverantwortliche/n wird du während deiner Lehrdauer so schnell nicht wieder los:

  • Er ist dein Ansprechpartner und Erstkontaktstelle im Unternehmen während der gesamten Lehrzeit.
  • Er unterstützt dich bei Fragen bezüglich Lehrausbildung im Betrieb, Berufsfachschule, Berufsmaturität und überbetrieblicher Kurse. Zusätzlich ist er auch Anlaufstelle bei Schwierigkeiten im Lehrbetrieb oder in der Schule.

Berufsbildnerinnen sind Fachkräfte, die die Lernenden über die ganze Dauer der Lehre anleiten.
Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben haben

  • ein eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) auf dem Gebiet und im Berufsfeld, in dem sie ausbilden,
  • zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet,
  • eine berufspädagogische Qualifikation, die sie mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom oder Ausweis abgeschlossen haben.

Lehrverhältnis

Arbeitsverhältnis

Mit deiner Unterschrift schliesst du einen Arbeitsvertrag ab.

Mit dem Arbeitsvertrag gehst du als Lernende/Lernender ein Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen als Arbeitgeber ein.

Ein Arbeitsvertrag besiegelt folglich ein Beschäftigungsverhältnis.

  • Du bist ab Lehreintritt nicht nur lernende Person, sondern auch Arbeitnehmer/in des Unternehmens.
  • Damit sind Rechte und Pflichten verknüpft (hierzu auch Arbeitsrecht und weiter unten).

Lehrstellenbewerber und -bewerberinnen, also Schüler und Schülerinnen, die eine Lehrstelle antreten werden, müssen die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben.

  • Grundsätzlich kann eine berufliche Grundbildung (Lehre) ab dem 15. Alterjahr begonnen werden
  • Für einen früheren Lehrbeginn ist eine Bewilligung erforderlich
  • Eine Altersobergrenze für Berufslehren ist nicht vorgegeben

Ziel

Bei einem Lehrverhältnis steht die Ausbildung, d.h. die berufliche Grundbildung im Vordergrund.

  • Im Lehrvertrag wird vereinbart, dass der Lehrbetrieb in Verbindung mit der Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurse, für eine Ausbildung sorgt, die dich zu einer Berufsfachfrau beziehungsweise zu einem Berufsfachmann heranreifen lässt.
  • Er sichert dir zu, dass die vorgeschriebenen Fertigkeiten, Fähigkeiten, Kompetenzen und Kenntnisse des Berufes, die du für die spätere Berufsausübung benötigst, vermittelt werden.

Personalakte

Ein Exemplar des Lehrarbeitsvertrags wird im Unternehmen in einem (elektronischen) Personaldossier abgelegt.

Mit der Zusage für die Lehrstelle und der Unterzeichnung des Lehrvertrags ordnet dir die Personalabteilung eine Personalnummer zu.

  • Die Personalnummer wird automatisch durch die Personaladministrationssoftware vergeben, wenn ein Personaldatenstammdatensatz angelegt wird.
  • Ein Personaldossier ist immer mit dieser Personalnummer verknüpft.

In einem Personaldossier werden alle mit deiner Bewerbung zusammenhängenden Dokumente abgelegt (Bewerbungsdokumente, Arbeitsvertrag, Ergebnisse des Grundlagentests, Notizen zu Vorstellungsgespräch)

  • Häufig legt das Unternehmen für dich eine elektronische Personalakte an.
    • Die Dokumente werden entweder in einem Ablageordner auf der Festplatte, auf einem Server gespeichert oder
    • mittels einer Software für elektronische Personaldossiers im Anwendungsprogramm rechtssicher abgelegt.
  • Selten werden die Bewerbungsdokumente noch ausgedruckt und in einem Personalordner abgeheftet.

Mit der Personalnummer werden weitere sogenannte Personalstammdaten in der HR-Software eingegeben, z.B. die Lohnkontonummer, auf das du den Lehrlingslohn überwiesen erhältst.

Für die Personalakte hast du ein Einsichtsrecht. Frage bei der HR-Abteilung an.

Lehrverträge und Lehrverhältnisse: Rolle des kantonalen Amtes für Berufs- und Mittelschulbildung

Der Lehrvertrag muss vom kantonalen Amt für Berufs- und Mittelschulbildung genehmigt werden. Wieso?

Bewilligung

Lehrbetriebe müssen über eine kantonale Bildungsbewilligung verfügen, um Lehrverträge abschliessen zu können.

Das kantonale Berufsbildungsamt erteilt Lehrbetrieben diese Bewilligungen, Lernende auszubilden und Lehrverträge abzuschliessen.

Genehmigung

Das kantonale Berufsbildungs- und Mittelschulamt erfährt vom Lehrbetrieb vom bevorstehenden Lehrverhältnis zwischen Lehrbetrieb und dem Lernenden.

Erst wenn das Lehrverhältnis durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA des Kantons genehmigt ist, erlangt der Lehrvertrag Rechtsgültigkeit.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA des Kantons ist nicht grundlos mit von der Partie:

  • Mit der Bewilligung hast du die Garantie, dass der Lehrbetrieb überhaupt als Ausbildungsstelle für die berufliche Grundbildung berechtigt ist und die Auflagen und Voraussetzungen dafür erfüllt.
  • So ist gewährleistet, dass der Lehrbetrieb den Bedingungen, welche an eine berufliche Grundbildung gestellt werden, gerecht wird.
  • Zusätzlich ist abgesichert, dass die Ausbildung eidgenössisch anerkannt ist.
  • Mit der Genehmigung ist gewährleistet, dass das Lehrverhältnis rechtsgültig ist (jedes Lehrverhältnis muss durch das kantonale Berufsbildungsamt genehmigt werden)

Das kantonale Mittelschul- und Berufsbildungsamt kontrolliert und überwacht übrigens den Lehrbetrieb und die Lehrverhältnisse während der gesamten Lehrzeit.

Berufliche Grundbildung in mehreren Lehrbetrieben

Machst du deine Lehre nicht einem, sondern in mehreren Lehrbetrieben?
Mit welchem dieser Lehrbetriebe wird der Lehrarbeitsvertrag abgeschlossen?

Ausbildung in mehreren Lehrbetrieben

Normalerweise erfolgt die Berufslehre in einem einzigen Betrieb.

Mitunter erfolgt die Ausbildung

  • in einem Lehrstellenverbund mit mehreren beteiligten Lehrbetrieben oder
  • zeitlich gestaffelt durch mehrere Lehrbetriebe.

Mach dich kundig, welches dein Vertragspartner für die Unterzeichnung des Lehrvertrags ist.

Mit welchem dieser Lehrbetriebe muss vor Beginn der beruflichen Grundbildung der Lehrvertrag beziehungsweise die Lehrverträge abgeschlossen werden?

  • Lehrbetrieb
    • In der Regel ist ein einziger Lehrbetrieb für die berufliche Grundbildung zuständig.
    • Der Lehrbetrieb schliesst den Lehrarbeitsvertrag direkt und alleine mit dem/der Lernenden ab.
  • Lehrbetriebsverbund und Lehrbetrieb für einen Bildungsteil
    • Übernehmen mehrere Betriebe gemeinsam die Ausbildung, erfolgt die berufliche Grundbildung also in einem Lehrbetriebsverbund, so schliesst der Leitbetrieb mit der lernenden Person den Lehrvertrag ab.
    • In einem Lehrstellenverbund übernimmt jeder dieser beteiligten Betriebe einen Teil der Ausbildung (Bildungsteil).
    • Die Lernende geht jedoch nicht mit jedem einzelnen dieser beteiligten Betriebe ein Lehrverhältnis ein.
  • Zeitliche Staffelung: Mehrere Lehrbetriebe
    • Erfolgt die Ausbildung zeitlich gestaffelt in verschiedenen Lehrbetrieben, kann der Arbeitsvertrag für Dauer des jeweiligen Berufsbildungsteils abgeschlossen werden.
    • Alle diese Lehrverträge müssen zu Beginn der beruflichen Grundbildung mit den verschiedenen Betrieben abgeschlossen sein (gemäss Berufsbildungsgesetz BBG und Berufsbildungsverordnung BBV).
    • Die Probezeit für jeden Bildungsteil beträgt in der Regel jeweils einen Monat.
    • Der Lernende geht also hier mit jedem einzelnen der Lehrbetriebe ein Lernarbeitsverhältnis ein. Er schliesst mit jedem einzelnen davon einen Lehrvertrag ab.

Manche Unternehmen schliessen sich bei der Ausbildung von Lernenden zusammen. Diese Lehrbetriebsverbünde arbeiten unternehmensübergreifend bei der Ausbildung von Lernenden zusammen. Weitere Informationen dazu unter www.lbv.berufsbildung.ch.

  • In der Mehrzahl der Fälle erfolgt die berufliche Grundbildung in einem Lehrbetrieb.
  • Die Lehre kann aber auch in einer
    • Lehrwerkstätte,
    • (Berufs-)Fachschule,
    • Fachmittelschule FMS,
    • Handels-/Wirtschaftsmittelschule HMS oder
    • Informatikmittelschule IMS
  • absolviert werden (schulisch organisierte Grundbildung).

Ist die umfassende, berufliche Grundbildung einer lernenden Person im Lehrbetrieb gefährdet, wird die Lehrstelle (vorübergehend) ausgelagert.

  • Der Lehrbetrieb lässt seine Lernenden unter Umständen vorübergehend in einem anderen Betrieb weiter ausbilden
  • Die/Der Lernende besucht während dieser Zeit weiterhin die Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse

Manchmal kommt es zu einem - von der/dem Lerndenen unverschuldeten - Wechsel des Lehrbetriebs.

Schliesst beispielweise der Lehrbetrieb aus wirtschaftlichen Gründen, so muss er dafür sorgen, dass

  • die/der Lernende ihre/seine berufliche Grundbildung in einem anderen Lehrbetrieb fortsetzen und
  • damit die Berufslehre abschliessen kann

Der Lehrbetrieb ist gleichzeitig verpflichtet,

  • das Mittelschul- und Berufsbildungsamt
  • die gesetzliche Vertretung (in der Regel die Eltern) und
  • die Berufsfachschule zu benachrichtigen

Dabei werden Lehrbetrieb und betroffene Lernende von der kantonalen Behörde weitest möglich unterstützt.

Ausbildungsvertrag: Mittelschule

Für Schulausbildungen wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.

Auch für die Ausbildung an einer Mittelschule wird ein Vertrag, d.h. ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen.

Die Schulen schliessen einen Ausbildungsvertrag ab mit der auszubildenen, lernenden Person (und bei unter 18-jährigen mit der gesetzlichen Vertretung. d.h. den Eltern oder Bezugspersonen).

Rechte und Pflichten

Während der Lehre bist du eine lernende Person.

Da du in einem Arbeitsverhältnis bist, bist du als Lernende/r gleichzeitig auch Arbeitnehmer/in. Damit sind Rechte und Pflichten verbunden.

Mit der beruflichen Ausbildung begegnen dir als Lernende/r Arbeitnehmer/in Rechte und Pflichten (Lehrbetrieb, Berufsfachschule).

  • Diese sind im Lehrvertrag niedergeschrieben.
  • Zusätzlich gelten - neben den im Arbeitsvertrag festgehaltenen Rechten und Pflichten - auch die Bedingungen, Vorgaben Vorschriften und Reglemente des Unternehmens.

Umgekehrt hat auch das Unternehmen Rechte und Pflichten.

Der Lehrbetrieb schafft für Lernende Bedingungen, die dafür sorgen, dass Lernende eine Ausbildung erhalten, die sie für eine erfolgreiche Ausübung des Berufes nach der bestandendem Berufslehrabschluss befähigen.

Während der Lehre ist es deine Pflicht, dazu beizutragen, dass du die Lehre erfolgreich zu einem Abschluss bringst. Das heisst, du bist angehalten und verpflichtet

  • die Weisungen der Berufsbildnerin, des Berufsbildners zu befolgen,
  • übertragene Arbeiten fristgerecht und gewissenhaft auszuführen,
  • den Berufsschulunterricht und die überbetrieblichen Kurse zu besuchen (beide sind obligatorisch; Schultage gelten als Arbeitstage),
  • die Anordnungen der Schule pflichtgemäss und ordentlich einzuhalten,
  • Schulabsenzen auch dem Lehrbetrieb zu melden, da Schulzeit auch Arbeitszeit ist,
  • eine Lerndokumentation zu führen, die vom Berufsbildner, von der Berufsbildnerin in regelmässigen Abständen kontrolliert und als geprüft gekennzeichnet wird,
  • Vorschriften, Reglemente, Geheimhaltungsvereinbarungen und damit die Interessen des Arbeitgebers anzuerkennen, d.h. beispielsweise
    • Stillschweigen über betriebsinterne Abläufe, Besprechungen und Geschäftsgeheimnisse, von denen du während der Arbeit erfährst, zu bewahren (hierzu auch Schweizerisches Obligationenrecht OR).
  • dich in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers einzugliedern.

Umgekehrt hat auch der Lehrbetrieb als Arbeitgeber Rechte und Pflichten.

Werden die Rechte der Lernenden nicht gewährleistet oder das Ausbildungsreglement (gemäss Bildungsverordnung) nicht eingehalten, können Lernende sich an die Berufsinspektorate oder die Lehraufsichtskommission des kantonalen Berufsbildungsamtes (und Mittelschulamtes) wenden.

  • Als Lernende/r bist du ab Eintritt in das Unternehmen ein Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin wie eine ausgebildete Berufsfachkraft.
  • Wie diese hast du Anspruch auf die Wahrung deiner physischen und psychischen Gesundheit (Unfallverhütung, Gesundheitsförderung, Schutz vor Belästigungen).

Weitere Informationen zu deinen Rechten und Pflichten deiner Ausbildung findest du in Broschüren der Berufsberatungsstelle oder im Internet, z.B.:

Folgeschritt: Vorbereitung Lehre

Vorbereitung

Die Unterzeichnung des Lehrvertrages erfolgt üblicherweise während des 9. Schuljahres, d.h. vor Lehrbeginn.

  • Normalerweise machen die/der Lernende und das Unternehmen nach der Bewerbungszusage, d.h. nach der Lehrstellenzusage einen Termin ab, um den Vertrag auszuhändigen und den Vertrag vor Ort im Unternehmen zu unterzeichnen (Lehrstellen- und Lehrvertragsunterzeichnungstermin).
  • An diesem Gespräch lernen sich Berufsbildner/in, HR-Verantwortliche/r und die Eltern spätestens kennen.

Bevor du deine Lehrstelle antrittst, dauert es noch eine Weile. Nutze die Zeit, dich auf die Lehre vorzubereiten.

  • Informiere dich auch in der Rubrik 25. Lehre über Lehre und Probezeit.
  • Und lerne in der 9. Schulklasse den Schulstoff.
    • Dieser wird nämlich zu Beginn deiner Lehre vorausgesetzt.
    • Häng dich rein.